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Pauschbeträge für Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen
Zu der Frage, ob für Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftreisen weiterhin eine Pauschale entsprechend dem als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann, gilt nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Folgendes: Für die Berücksichtigung von Übernachtungskosten bei Auslandsgeschäftsreisen als Betriebsausgabe ist R 9.7 Abs. 2 LStR entsprechend anzuwenden. Im Ergebnis sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.