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Körperschaftsteuer | Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG auf Gewinnminderungen hinsichtlich eigenkapitalersetzender Maßnahmen
Das (NWB SAAAC-82133, Revision eingelegt, Az. beim BFH: I R 52/08) entschieden, dass § 8b Abs. 3 KStG auf die Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen nicht anwendbar ist. In dem dort entschiedenen Fall erfolgten ungesicherte Darlehensgewährungen gegenüber einer Tochtergesellschaft zu einem Zeitpunkt, in dem die Beteiligung an der Tochtergesellschaft bereits abgeschrieben war, und diese sich in der Krise befand. Die Darlehenshingabe war also gesellschaftsrechtlich motiviert. In Fällen, in denen § 8b Abs. 3 KStG in den Veranlagungszeiträumen 2002 und 2003 bzw. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG in den Veranlagungszeiträumen 2004 bis einschließlich 2007 auf Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen angewendet worden ist, können eingelegte Einsprüche unter Hinweis auf das o. g. Verf...