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Einkommensteuer | Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von mehr als drei Anteilen an gewerblich geprägten Objektgesellschaften
Der NWB MAAAC-88898 entschieden, dass die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehr als drei am Grundstücksmarkt tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts auch dann der Veräußerung der zu den jeweiligen Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücke gleichzustellen ist, wenn es sich bei den Gesellschaften um gewerblich geprägte Personengesellschaften i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG handelt. Die Gewinne aus den Anteilsveräußerungen sind daher – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – als laufende Gewinne aus gewerblichem Grundstückshandel im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (Gewinnfeststellung) und der Gewerbesteuerveranlagung des Gesellschafters (der Obergesellschaft) zu erfassen. – Anmerkung: Bisher fürchteten Steuerpflichtige, die Objekte im Privatvermögen veräußerte...