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Umsatzsteuer | Behandlung der Arbeitnehmer-Sammelbeförderung
Steht die Sammelbeförderung in einer konkreten Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn, erfolgt sie entgeltlich im Austausch gegen anteilige Arbeitsleistung und ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Für eine Verknüpfung spricht z. B. die Tatsache, dass der Unternehmer wegen geringer Löhne ohne eine Beförderung keine Arbeitnehmer bekommen hätte. Erfolgt die Sammelbeförderung ohne konkrete Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn, liegt ein unentgeltlicher Vorgang vor. Er ist grds. steuerbar nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG, da die Sammelbeförderung prinzipiell dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer und damit unternehmensfremden Zwecken des Arbeitgebers dient. Die unentgeltliche Sammelbeförderung ist nur dann nicht steuerbar, wenn besondere Umstände es gebieten, dass die Beförderung vom Arbeitgeber aufgrund dessen übe...