Kraftfahrzeugsteuer;
Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes;
– Abgrenzung Pkw/Lkw
– Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot?
Bezug:
Der entschieden, dass ein Toyota Landcruiser (J8) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t als PKW zu besteuern ist, wenn Bauart und Einrichtung pkw-spezifisch sind.
Der BFH hat ferner entschieden, dass die auf den rückwirkende Änderung des § 2 Abs. 2a KraftStG keine verfassungsrechtlich unzulässige Änderung darstellt.
Ein Ruhen kraft Gesetzes ist auf Grund dieser Entscheidung nicht mehr gegeben.
Mit der Entscheidung über ein weiteres BFH-Verfahren – II R 63/07 – (Vorinstanz FG Köln; 6 K 2378/05) ist erst im Herbst 2008 zu rechnen.
Die Finanzbehörde bittet daher, die betreffenden Fälle aus Zweckmäßigkeitsgründen weiterhin nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen zu lassen.
Finbehoerde Hamburg v. - 53 - S 6104 - 008/06
Fundstelle(n):
QAAAC-88930