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Abgabenordnung; | Erledigung des Einspruchsverfahrens bei Vorauszahlungsbescheiden nach Ergehen des Jahressteuerbescheids (§ 365 AO)
Nach dem (BStBl 2000 II S. 454) wird der während des Verfahrens über den Einspruch gegen den USt-Vorauszahlungsbescheid bekannt gegebene USt-Jahresbescheid automatisch gem. § 365 Abs. 3 AO Gegenstand des Einspruchsverfahrens. Dementsprechend wird der im Klageverfahren hinsichtlich der Anfechtung eines USt-Vorauszahlungsbescheids während des finanzgerichtlichen Verfahrens gegen den Vorauszahlungsbescheid bekannt gegebene USt-Jahresbescheid automatisch gem. § 68 FGO zum Gegenstand des Klageverfahrens. Durch die Prüfung der Rechtmäßigkeit des USt-Jahresbescheids wird so im Interesse der Verfahrensökonomie eine abschließende Entscheidung in der Sache ermöglicht. Dass in Ausnahmefällen nach Bekanntgabe des USt-Jahresbescheids bei bestehendem rechtlichen Interesse vor dem FG die Feststellung der Rechts...