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Körperschaftsteuer; | Aufwendungsersatz für Geschäftsführer
Übernimmt eine GmbH für ihren Geschäftsführer Reparaturkosten an dessen privateigenem Pkw, so stellt dies dann eine vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) dar, wenn der Schaden nicht durch ein tätigkeitsspezifisches Risiko anläßlich einer betrieblichen Fahrt entstanden, sondern auf dieser zufällig in Erscheinung getreten ist ().