BFH - VII R 8/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EWGV 404/93 Art 18 Abs 2, ZK Art 201, ZK Art 220
Rechtsfrage
Nacherhebung von Einfuhrabgaben für ohne Lizenz im Jahr 1995 eingeführte frische Bananen aus Ecuador.
Ist, entgegen der bisherigen Rechtsprechung des EuGH, eine unmittelbare Wirkung des WTO-Rechts für den einzelnen Marktteilnehmer auch dann anzunehmen, wenn das Gemeinschaftsrecht hierzu in Widerspruch steht, auch dann, wenn die Gemeinschaft ihre Sekundärrechtsakte nicht ausdrücklich hierauf stützt, aber die WTO-Widrigkeit durch eine gerichtsförmige DSB-Entscheidung völkerrechtlich verbindlich feststeht?
- Stellt die Bananenmarktordnung einen ausbrechenden Rechtsakt i.S. der Rechtsprechung des BVerfG dar?
- Hat die Zollbehörde einen aktiven Irrtum begangen, weil sie aufgrund einstweiliger Anordnung des FG (Untersagung der Mitteilung der buchmäßigen Erfassung) die buchmäßige Erfassung unterlassen hat?
aktiver Irrtum; Bananen; Einfuhrabgaben; Lizenz; Nacherhebung; Vertrauensschutz; Vorabentscheidungsersuchen
Fundstelle(n):
EAAAC-88772