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BFH  - VIII R 11/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 18, EStG § 32a, StraBEG, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Stellt es eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dar, dass die Einkünfte aus selbständiger Arbeit des Klägers nach §§ 18, 32a EStG in vollem Umfang versteuert werden, während hinterzogene Einnahmen nach dem StraBEG nur zu 60 % der Besteuerung unterworfen werden und einem Steuersatz von lediglich 25 % unterliegen?

Bemessungsgrundlage; Einkommensteuer; Gleichbehandlung; Selbständige Arbeit; Steueramnestie; Steuersatz; Verfassung

Fundstelle(n):
LAAAC-88761

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