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BFH  - III R 43/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 74 Abs 2, EStG § 76 Abs 1 S 2 Nr 1, SGB X § 104, SGB X § 107

Rechtsfrage

Entsprechende Anwendung des § 76 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG auf den Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG? - Richtet sich die Höhe des im Ermessenswege maximal abzweigbaren Betrages nach den für die Pfändung von Kindergeld geltenden Vorschriften des § 74 Abs. 1 S. 2 EStG, so dass sich bei vier Kindern nach Kopfanteilen aufgeteilt für jedes Kind ein Betrag von 160,25 € ergibt?

Abzweigung; Erstattung; Pro Kopf; Zählkind

Fundstelle(n):
AAAAC-88730

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