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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 2 K 469/04

Gesetze: StBerG § 35, StBerG § 37, DVStB § 29, FGO § 82, FGO § 96 Abs. 1 S. 1, ZPO § 373

Wiederholung der gesamten mündlichen Steuerberaterprüfung auch bei Fehlerhaftigkeit der Entscheidung über nur einen Prüfungsabschnitt

Bewertung von Zeugenaussagen

Leitsatz

1. Erweist sich die Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Steuerberaterprüfung als fehlerhaft, so hat der Prüfling einen Anspruch darauf, den von dem Verfahrensfehler betroffenen Teil der Prüfung wiederholen zu dürfen.

2. Betrifft die Fehlerhaftigkeit der Entscheidung nur einen einzelnen Abschnitt der mündlichen Prüfung, so ist gleichwohl die gesamte mündliche Prüfung zu wiederholen. Die Wiederholung beschränkt sich nicht auf diesen einzelnen Prüfungsabschnitt.

3. Ausführungen zur Bewertung und Glaubwürdigkeit der Aussagen der über den Ablauf der mündlichen Prüfung und des Überdenkungsverfahrens vernommenen Zeugen.

Fundstelle(n):
XAAAC-88689

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 29.03.2006 - 2 K 469/04

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