Arbeitshilfe - Stand: 14.04.2010

Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines OPEL ASTRA-F-LFW als PKW oder als LKW - Mustereinspruch

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Ist ein baulich verändertes Fahrzeug vom Typ Opel Astra-F-LFW als PKW oder als LKW anzusehen, bei dem mehr als die Hälfte der Nutzfläche als Transportfläche dient? - Sind die vom Hersteller zum Grundmodell abweichenden Sondereinbauten für die Klassifizierung als LKW ausreichend?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
HAAAC-88664