Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage: Vorläufig festgelegter Kaufpreis oder tatsächlich gezahlter Kaufpreis - Mustereinspruch
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Vorläufig festgelegter oder tatsächlich gezahlter Kaufpreis als grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage:
Es ist zu fragen, ob zur Bestimmung der Höhe des Kaufpreises eine zahlenmäßige Vereinbarung notwendig ist - oder ob es genügt, dass der Kaufpreis nach objektiven (notariell beurkundeten) Merkmalen bestimmbar ist.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
NAAAC-88662