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Gesellschafterdarlehen bei einer GmbH: Verzicht und Verlust
Wenn Gesellschafter einer GmbH Finanzierungsentscheidungen treffen müssen, besteht zum einen die Möglichkeit einer Eigenkapitalfinanzierung mit weiteren offenen oder auch verdeckten Einlagen, welche über die gesellschaftsvertragliche Pflicht hinausgehen. Zum anderen können die Gesellschafter auch Maßnahmen der Fremdfinanzierung ergreifen. Insbesondere bei mittelständischen GmbH ist es gängige Praxis, dass die Gesellschafter der Gesellschaft sog. Gesellschafterdarlehen gewähren. Gerät die Gesellschaft in eine finanzielle Schieflage, welche die Rückzahlung des Darlehens gefährdet, kann es zum Verlust des Darlehens kommen. Um dem zuvor zu kommen, kann der Gesellschafter auf die Rückzahlung des Darlehens verzichten. Nachfolgend werden zum einen der durch den Gesellschafter veranlasste Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen und zum anderen der endgültige Verlust des Darlehens dargestellt.
I. Vorbemerkungen
Insbesondere bei der mittelständischen GmbH ist es gängige Praxis, dass die Gesellschafter neben ihrer gesellschaftsvertrag-lichen Pflicht, Einlagen zu leisten ihre Gesellschaft auch durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen finanziell unterstütz...