Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Übertragung von Grundstücken im Rahmen einer Ausgliederung
Die Ausgliederung gem. § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG ist eine Form der übertragenden Umwandlung, bei der hinsichtlich der Gesellschaftsgrundstücke ein Rechträgerwechsel stattfindet. Sie ist deshalb ein nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG grunderwerbsteuerbarer und -pflichtiger Vorgang. Die unterschiedliche grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Umwandlungsvorgängen, die zu einem Rechtsträgerwechsel führen, und des bloßen Formwechsels ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. Im Hinblick auf die Steuervergünstigungen der §§ 5, 6 GrEStG für Übertragungsvorgänge zwischen Personengesellschaften liegt keine verfassungswidrige Schlechterstellung übertragender Umwandlungen vor.