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FG Münster 28.05.2008 8 K 1597/06 GrE, NWB direkt 35/2008 S. 11

Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 2 und Nr. 6 GrEStG

Die infolge Vollziehung einer im Schenkungswege angeordneten Auflage erfolgende Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten – hier Bruder – ist trotz Schenkungsteuerpflicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG nicht gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Übertragung von Grundbesitz auf Geschwister ist nicht gemäß § 3 Nr. 6 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Geschwister scheidet mangels planwidriger Regelungslücke aus. Die Grundstücksübertragung auf Geschwister ist nicht im Wege einer interpolierenden Betrachtungsweise der grunderwerbsteuerlichen Befreiungsvorschriften auf der Grundlage eines gesetzlich nicht normierten Befreiungstatbestands steuerfrei, wenn der hinzuzudenkende Zwischenerwerb über ein Elternteil als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO anzusehen wäre.

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