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Übertragung eines Gesellschaftsanteils unter dem Vorbehalt eines quotalen Nießbrauchs
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob für die Übertragung eines Gesellschaftsanteils (Kommanditanteil) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Vorbehalt eines zugunsten des Übergebers stark ausgeprägten Quotennießbrauchs (hier von 93,6 %), der isoliert betrachtet der Erlangung einer Mitunternehmerstellung durch den Übernehmer entgegenstehen würde, die Begünstigungen des Übergangs vom Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG (Freibetrag und Bewertungsabschlag) insgesamt oder nur für den unbelasteten Anteil beansprucht werden kann und ob hierin ggf. ein Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO (a.F.) liegt. Zur Inanspruchnahme der Begünstigungen nach § 13a ErbStG bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG muss der Übertragende Mitunternehmer gewesen sein, ebenfalls muss der Beschenkte aufgrund des ihm zugewandten Ve...