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Überlassung von Pkw an selbständige Handelsvertreter
Überlässt ein Bezirkshändler neben einer erhöhten Provision kostenlos PKWs an bestimmte Handelsvertreter, die bei ihren Abschlüssen eine Umsatzgrenze erreichen, ohne dass eine private Mitbenutzung der PKWs auszuschließen wäre, liegt darin ein umsatzsteuerpflichtiger tauschähnlicher Umsatz. Ein nicht steuerbarer beistellungsähnlicher Vorgang ist nicht anzunehmen, weil die Handelsvertreter die PKW nicht ausschließlich für ihre gewerbliche Tätigkeit verwenden. Hierfür spricht insbesondere, wenn auch den Ehegatten vertraglich die Benutzung der PKW gestattet ist.