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Zweckgebundene Einkünfte und Bezüge bei Unterbringung im Altenheim
Ein Abzug von Aufwendungen für die Unterbringung der Mutter in einem Altenheim erfolgt unabhängig davon, ob die Unterbringung lediglich alters- oder krankheitsbedingt ist, nach § 33 EStG. Bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge einer unterhaltsberechtigten Person werden Renten und Pensionen auch dann berücksichtigt, wenn von den Einkünften vom Sozialhilfeträger sogleich die Kosten für die Unterbringung in einem Altenheim abgezogen werden.