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FG Baden-Württemberg 15.05.2008 9 K 257/06, NWB direkt 35/2008 S. 5
Erbfallkostenpauschbetrag nicht auf Miterben aufzuteilen
Der Erbfallkostenpauschbetrag bezieht sich auf den gesamten Erbfall und ist bei mehreren Miterben insgesamt nur einmal zu berücksichtigen.