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Vertragsrecht | Keine Anrechnung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung des Wohnungskaufs
Verlangt der Erwerber einer Immobilie sog. großen Schadensersatz, muss er sich grundsätzlich die Steuervorteile, die er durch Absetzung für Abnutzung erzielt hat, nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen ( NWB HAAAC-85255). Der Kläger verlangte im Streitfall von den Beklagten u. a. die Rückzahlung des Erwerbspreises für eine von ihm erworbene Eigentumswohnung Zug um Zug gegen deren Rückgabe. Die Beklagte machte vergeblich geltend, der Kläger müsse sich die AfA nach § 7 EStG anrechnen lassen, die er seit 1994 erhalten habe. Das Gericht hielt dagegen, eine Anrechnung der Steuervorteile komme nicht in Betracht, weil die Schadensersatzleistung in Höhe der AfA ihrerseits der Besteuerung unterliege. Es gelte der Grundsatz, dass Beträge, die Werbungskosten ersetz...