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Mineralölsteuer | Monatsnutzungsgrad bei Gas- und Dampfturbinenanlagen
Nach dem NWB BAAAC-86067 ist bei der Berechnung des Monatsnutzungsgrads i. S. von § 25 Abs. 3b MinöStG 1993 von Gas- und Dampfturbinenanlagen (GuD-Anlagen) mit Wärmeauskopplung wie bei herkömmlichen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ohne nachgeschaltete Dampfturbine allein die durch die Gasturbine erzeugte thermische und mechanische Energie (sog. kleiner Bilanzkreis) zugrunde zu legen.