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Lohnsteuer | Steuerfreiheit der Abfindung für Verzicht auf zugesagte Wiedereinstellung
Eine Abfindung im Zusammenhang mit dem Verzicht auf eine anlässlich der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber erteilte Wiedereinstellungszusage ist nicht gem. § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei, da sie nicht wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sondern wegen der Nichtbegründung eines neuen Arbeitsverhältnisses bezahlt wird (, nv NWB QAAAC-84014).