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Einkommensteuer | Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gem. § 35 EStG verfassungsmäßig
Entsteht bei einem Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb infolge eines Verlustabzugs gem. § 10d EStG in Zusammenhang mit der Steuerermäßigung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG ein sog. Anrechnungsüberhang, kann der Steuerpflichtige nach dem NWB NAAAC-86786 nicht die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in Höhe des verfallenden Anrechnungsbetrags beanspruchen.