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BFH 24.04.2008 IV R 50/06, NWB 35/2008 S. 275

Abgabenordnung | Zulässigkeit der Änderung des Steuerbescheids für ein Folgejahr

Das NWB OAAAC-88011 lässt sich in folgenden Leitsätzen zusammenfassen: (1) Hat ein Steuerpflichtiger wegen unzutreffender Aufteilung des Gewinns Einspruch nur für das Vorjahr eingelegt, beantragt er damit nicht zugleich konkludent, die Einkommensteuer für das Folgejahr heraufzusetzen. (2) § 127 AO ist auf die Korrekturvorschrift des § 174 Abs. 4 AO nicht anwendbar. (3) Für den rechtmäßigen Erlass eines Änderungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO reicht es (aber) aus, wenn die Voraussetzungen für die Änderung, insbesondere die Aufhebung oder Änderung des anderen Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen, bis zur Entscheidung über den Einspruch gegen den (auf § 174 Abs. 4 AO gestützten) Änderungsbescheid vorliegen. – Anmerkung: Der BFH ist bekanntlich an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts gebunden; zu...

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