Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen eines geschlossenen Schiffsfonds
Leitsatz
Dienstleistungsvergütungen, die von einer gewerblich tätigen Ein-Schiffs-Gesellschaft (Kommanditgesellschaft) in gesonderten
Vereinbarungen mit einzelnen Kommanditisten für Eigenkapitalvermittlungsgarantie, Platzierungsgarantie, vorbereitende Bereederung
und Finanzierungsvermittlung aufgewendet werden, können Betriebsausgaben sein und sind nicht schon aufgrund der Verknüpfung
der Verträge und des Zusammenhangs mit dem Erwerb bzw. der Herstellung des Schiffes als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
zu qualifizieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2008 S. 818 Nr. 23 EFG 2008 S. 1864 Nr. 23 EStB 2009 S. 140 Nr. 4 HAAAC-87773
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 23.05.2008 - 2 K 236/06
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