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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 13 V 9389/07

Gesetze: EStG 2002 § 48EStG 2002 § 48aEStG 2002 § 48b EG Art. 49 EG Art. 50 FGO§ 69 Abs. 3 S. 1 FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit der Dienstleistungsfreiheit

Voraussetzungen des Vorliegens ernstlicher Zweifel i. S. von § 69 FGO

Leitsatz

1. An der Vereinbarkeit der Vorschriften der §§ 48 ff EStG zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit bestehen ernstliche Zweifel.

2. Ernstliche Zweifel i. S. des § 69 FGO bestehen nicht erst dann, wenn ein Obsiegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen, sondern sie liegen bereits dann vor, wenn das Begehren des Antragstellers nicht als von vornherein aussichtslos erscheint.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1449 Nr. 23
DStZ 2008 S. 733 Nr. 21
KÖSDI 2009 S. 16315 Nr. 1
StBW 2008 S. 1 Nr. 17
WAAAC-87768

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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 08.07.2008 - 13 V 9389/07

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