Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit der Dienstleistungsfreiheit
Voraussetzungen des Vorliegens ernstlicher Zweifel i. S. von § 69 FGO
Leitsatz
1. An der Vereinbarkeit der Vorschriften der §§ 48 ff EStG zum Steuerabzug bei Bauleistungen mit der gemeinschaftsrechtlichen
Dienstleistungsfreiheit bestehen ernstliche Zweifel.
2. Ernstliche Zweifel i. S. des § 69 FGO bestehen nicht erst dann, wenn ein Obsiegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren
mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen, sondern sie liegen bereits dann vor, wenn das Begehren des Antragstellers
nicht als von vornherein aussichtslos erscheint.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1449 Nr. 23 DStZ 2008 S. 733 Nr. 21 KÖSDI 2009 S. 16315 Nr. 1 StBW 2008 S. 1 Nr. 17 WAAAC-87768
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 08.07.2008 - 13 V 9389/07
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