Anspruch auf Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung bei Neugründung eines Unternehmens
Leitsatz
Nach Sinn und Zweck der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG ist bei Neugründung eines Unternehmens auf den voraussichtlichen
Umsatz des laufenden Kalenderjahres abzustellen, der 17.500 EUR nicht überschreiten darf.
Voraussetzung für die Bindung des neugründenden Unternehmers an die von ihm erklärte, diesen Grenzbetrag überschreitende
Umsatzprognose ist, dass dieser realistische Erwartungen zugrunde lagen.
Ob dies der Fall ist, kann im Rahmen der Umsatzsteuerjahresveranlagung rückwirkend anhand objektiver Anhaltspunkte überprüft
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1503 Nr. 18 StBW 2008 S. 1 Nr. 16 LAAAC-87750
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.06.2008 - 1 K 3124/07 U
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