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FG Köln Urteil v. - 10 K 1880/05 EFG 2008 S. 1585 Nr. 19

Gesetze: StraBEG § 1 Abs. 6, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, StraBEG § 1 Abs. 1 Nr. 2

Gesetz über die strafbefreiende Erklärung:

Steuerehrliche haben keinen Anspruch auf die Ermäßigungen des StraBEG

Leitsatz

Das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG), wonach Steuerpflichtige, die bis zum eine strafbefreiende Erklärung hinsichtlich hinterzogener Steuern auf Kapitaleinkünfte abgegeben haben, lediglich 60 Prozent ihrer bislang verschwiegenen Einnahmen mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent versteuern müssen, stellt keine verfassungswidrige Begünstigung für Steuerstraftäter dar. Steuerehrliche Bürger haben daher keinen Anspruch auf Besteuerung nach den Regeln des StraBEG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 173 Nr. 3
DStZ 2008 S. 702 Nr. 20
EFG 2008 S. 1585 Nr. 19
StBW 2008 S. 2 Nr. 16
KAAAC-87746

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FG Köln, Urteil v. 05.06.2008 - 10 K 1880/05

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