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BMF 24.07.2008 IV C 4 - S 2225/07/0006, StuB 16/2008 S. 648

Einkommensteuer | Verlustabzug in Erbfällen – Beschluss des Großen Senats des

Mit Beschluss vom – GrS 2/04 (Kurzinfo StuB 2008 S. 237; vgl. Hallerbach, StuB 2008 S. 353) hat der Große Senat des BFH entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gem. § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. Mit dieser Entscheidung wendet sich der Große Senat des BFH gegen die seit über 40 Jahren bestehende Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, wonach ein solcher Verlustabzug bei der Einkommensermittlung des Erben berücksichtigt wurde. Der BFH will jedoch seine bisherige – mit dieser Entscheidung überholte – Rechtsprechung aus Vertrauensschutzgründen weiterhin auf jene Erbfälle anwenden, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung des Beschlusses eingetreten sind. Der B...

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