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Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes bei Anteilsveräußerung an beteiligungsidentische GmbH
Die Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine von den Gesellschaftern der GmbH neu gegründete, beteiligungsidentische GmbH ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i. S. des § 42 AO, weil die Anteile zu einem Zeitpunkt veräußert wurden, als die Veräußerung noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterlag, oder weil sich die Tätigkeit der neu gegründeten GmbH auf das Halten der veräußerten Anteile beschränkte (Bezug: § 42 AO; § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2, § 17 Abs. 1 und 2 EStG).
Praxishinweise: Das Motiv, „Steuern zu sparen”, macht eine Gestaltung noch nicht missbräuchlich. Es steht deshalb einem Stpfl. frei, durch entsprechende Gestaltungen einen bereits eingetretenen Verlust zu realisieren. Im Streitfall ist dies dadurch geschehen, dass die Beteiligung an einen anderen Rechtsträger (beteiligungsidentische GmbH) ...