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BMF 29.01.2008 IV B 2 - S 2176/07/0001, StuB 16/2008 S. 647

– Nichtanwendung in vergleichbaren Fällen

Mit Urteil vom – I R 85/06 (= Kurzinfo StuB 2008 S. 359) hat der BFH entschieden, dass der Ausschluss des Abzugs von Verlusten aus Fremdenverkehrsleistungen gem. § 2a Abs. 3 Satz 1 EStG i. V. mit Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG 1990 der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 52 und 58 EGV, jetzt Art. 43 und 48 EG, widerspricht. Zur Begründung stützt sich der BFH auf die Ausführungen des EuGH in der Rechtssache C-347/04 „Rewe-Zentralfinanz” (BStBl 2007 II S. 492 = Kurzinfo StuB 2007 S. 279), wonach der Ausschluss des Abzugs von Verlusten aus der Abschreibung auf Beteiligungswerte an in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Tochtergesellschaften über das hinausgehe, was zur Bekämpfung der Steuerumgehung erforderlich ist. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Anwendung des

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