Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 16/2008 S. 652

Entschädigung für nachvertragliches Wettbewerbsverbot – keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei GmbH-Geschäftsführer

Ein Wettbewerbsverbot ist nach handelsrechtlichen Vorschriften (§ 74 HGB) nur dann zulässig, wenn für die Dauer des Verbots eine Entschädigung vereinbart ist. Der Handlungsgehilfe muss sich aber – in gesetzlich festgelegtem Umfang (§ 74c HGB) – auf die fällige Entschädigung anrechnen lassen, was er während der Dauer des Wettbewerbsverbots durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt. Diese Vorschrift ist auf den Anspruch des Geschäftsführers einer GmbH auf Zahlung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot jedoch nicht entsprechend anwendbar ( NWB JAAAC-87233).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen