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BFH 29.04.2008 VIII R 62/06, StuB 16/2008 S. 645

Notwendiger Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklage und Investition

Für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter kann wegen fehlenden Finanzierungszusammenhangs zwischen Rücklage und Investition eine Ansparrücklage nach § 7g EStG nicht gebildet werden, wenn die Rücklage erst nach dem Anschaffungsjahr allein wegen zwischenzeitlicher Änderung des Einkommensteuerbescheids für das Investitionsjahr gebildet wird, um die aufgrund des Änderungsbescheids überschrittene Einkommensgrenze für die Begünstigung nach § 10e EStG erneut zu unterschreiten (Betreff: § 4, § 7g Abs. 3 und Abs. 6 EStG).

Praxishinweis: Zweck der Ansparrücklage ist es, künftige Investitionen durch Schaffung von Liquidität im Wege einer Steuerstundung zu erleichtern. Diese Finanzierungserleichterung erfordert einen entsprechenden Zusammenhang zwischen Bildung der Rücklage und Durchführung der Investition (...

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