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BMF - IV D 2 - S 1544 - 5/02 BStBl I 2002 S. 566

Richtsatzsammlung 2001

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gibt das BMF die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2001 bekannt.

Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2001
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben
Herausgegeben vom Bundesfinanzministerium der Finanzen
für die Finanzbehörden der Länder
§ 37 BpO 2000)

Vorbemerkungen

A. Allgemeines

1. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen § 162 AO).

Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.

Werden für einen Gewerbebetrieb, für den Buchführungspflicht besteht, keine Bücher geführt oder ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig R 29 Abs. 2 EStR), so ist der Gewinn nach § 5 EStG unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles, unter Umständen unter Anwendung von Richtsätzen, zu schätzen R 12 Abs. 2 Satz 3 EStR). Ein Anspruch darauf, nach Richtsätzen besteuert zu werden, besteht nicht.

2. Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie gelten nicht für Großbetriebe.

3. Die Richtsätze stellen auf die Verhältnisse eines Normalbetriebs ab. Der Normalbetrieb ist ein Einzelunternehmen mit Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich. Die Richtsätze können bei Betrieben von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften ermittelt und angewendet werden. Bei dem Vergleich mit dem Normalbetrieb sind die Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts zu beachten.

4. Wird der Gewinn im Anschluss an eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach Richtsätzen geschätzt oder nach einer Richtsatzschätzung im nächsten Jahr nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, sind wegen des Wechsels der Gewinnermittlungsart Berichtigungen des Gewinns gemäß R 17 Abs. 1 EStR vorzunehmen.

B. Aufbau der Richtsätze

5. Richtsätze werden in v. H.-Sätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn (Rohgewinn I bei Handelsbetrieben, Rohgewinn II bei Handwerks- und gemischten Betrieben [Handwerk mit Handel]), für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt (Spalten 4 bis 7 der tabellarischen Übersicht der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Bei Handelsbetrieben wird daneben der Rohgewinnaufschlagsatz angegeben (Spalte 3 der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Für Handwerks- und gemischte Betriebe ist nachrichtlich auch ein durchschnittlicher Rohgewinn I in Spalte 4 der Richtsatzsammlung verzeichnet, der als Anhalt für den Waren- und Materialeinsatz dienen soll.

Zu den Handelsbetrieben im Sinne der Richtsätze rechnen auch die Betriebe nachstehender Gewerbeklassen:

Bäcker, Konditor

Gast- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe

Fleischer, Metzger, Schlachter

Kosmetiksalons

Optiker

6. Die Richtsätze bestehen aus einem oberen und einem unteren Rahmensatz sowie einem Mittelsatz. Die Rahmensätze tragen den unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung. Der Mittelsatz ist das gewogene Mittel aus den Einzelergebnissen der geprüften Betriebe einer Gewerbeklasse.

7. Der Aufbau der Richtsätze ist in dem nachstehend als Anlage abgedruckten Schema dargestellt.

8. Der Normalbetrieb weist folgende Merkmale auf:

8.1 Wirtschaftlicher Umsatz

Wirtschaftlicher Umsatz im Sinne der Richtsätze ist die Jahresleistung des Betriebes zu Verkaufspreisen – ohne Umsatzsteuer – abzüglich der Preisnachlässe und der Forderungsverluste.

Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch:

- Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen (z.B. aus Materialabfällen, aus Automatenaufstellung in Gast- und Speisewirtschaften, Werbezuschüsse),

- Bedienungsgelder sowie

- Verbrauchsteuern (z.B. Biersteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Schaumweinsteuer), die entgeltmäßig miterhoben werden.

Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen nicht:

- Erträge aus gewillkürtem Betriebsvermögen,

- Einnahmen aus Hilfsgeschäften,

- Einnahmen aus in Vorjahren ausgebuchten Kundenforderungen,

- Einnahmen aus nichtbranchenüblichen Leistungen (z.B. aus ehrenamtlicher oder gutachtlicher Tätigkeit, aus Lotto- und Totoannahme),

- unentgeltliche Wertabgabe,

- Lieferungen und sonstige Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG

- Leistungen an das Personal,

- Leistungen für eigenbetriebliche Zwecke.

8.1.2 Bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes werden Kundenforderungen und Anzahlungen von Kunden mit Nettowerten, d.h. ohne Umsatzsteuer verrechnet.

8.1.3 Bei Handelsbetrieben entspricht der wirtschaftliche Umsatz dem Sollumsatz. Bei Handwerksbetrieben werden fertige und teilfertige Erzeugnisse aus eigener Herstellung sowie angefangene Arbeiten bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes zu Verkaufspreisen verrechnet, weil dem wirtschaftlichen Materialeinsatz und dem Einsatz an Fertigungslöhnen der entsprechende wirtschaftliche Umsatz gegenübergestellt wird. Die Verkaufspreise werden soweit wie möglich den Ausgangsrechnungen entnommen. Besteht diese Möglichkeit nicht, so werden die Verkaufspreise für die Bestände an fertigen und teilfertigen Erzeugnissen aus der eigenen Herstellung sowie an angefangenen Arbeiten in der Regel wie folgt ermittelt:

Herstellungskosten nach § 6 EStG

+ anteiliger Unternehmerlohn, wenn der Unternehmer an der Fertigung mitgearbeitet hat (der Zuschlag ist nach dem Ausmaß der Mitarbeit des Unternehmers zu bemessen)

+ Zuschlag für die in den Herstellungskosten nicht erfassten sonstigen Kosten (z.B. allgemeine Verwaltungskosten und Vertriebskosten), für Risiko und Gewinn (dieser Zuschlag ist ggf. zu schätzen, dabei ist der Fertigungsgrad zu berücksichtigen)

= Verkaufspreis bzw. anteilige Verkaufspreise (ohne Umsatzsteuer)

Bestände an fertigen, noch nicht abgerechneten Arbeiten werden ebenfalls mit Verkaufspreisen (ohne Umsatzsteuer) angesetzt.

8.2 Waren-/Materialeinsatz

8.2.1 Der Waren-/Materialeinsatz im Sinne der Richtsätze wird mit den steuerlichen Anschaffungskosten – ohne abziehbare Vorsteuer – unter Abzug der unentgeltlichen Wertabgaben (ggf. mit den festgesetzten Pauschbeträgen), der Lieferungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG, der unentgeltlichen Waren- und Materialabgaben an das Personal und des Waren-/Materialverbrauches für eigenbetriebliche Zwecke angesetzt.

Zum Waren-/Materialeinsatz zählen auch:

- Nebenkosten bis zur Einlagerung (z.B. Frachten, Porti, Transportversicherungen, Warenumschließung, Umschlagskosten, Zölle, Verbrauchsteuern),

- Werklieferungen und Werkleistungen fremder Unternehmen.

Zum Waren-/Materialeinsatz zählen nicht:

- Betriebsstoffe (z.B. Energie- und Brennstoffe),

- Gebühren (z.B. Schlacht- und Fleischbeschaugebühren),

- Getränkesteuer.

8.2.2 Die Waren- und Materialanfangs- und -endbestände werden mit den steuerlichen Anschaffungskosten ggf. vermindert um branchenübliche Teilwertabschläge angesetzt. Außerordentliche Teilwertabschreibungen werden nicht berücksichtigt.

8.2.3 Bei der Ermittlung des Waren-/Materialeinsatzes werden Lieferantenschulden und Anzahlungen an Lieferanten mit Nettowerten, d.h. ohne abziehbare Vorsteuer angesetzt.

8.3 Löhne und Gehälter

8.3.1 Zu den Löhnen und Gehältern gehören die Bruttobezüge (einschließlich aller Sachbezüge, wie freie Station, freie Wohnung und Deputate, Urlaubsgeld, Feiertagsvergütungen usw.). Nicht dazu zählt der Anteil des Arbeitgebers an der Sozialversicherung des Arbeitnehmers; er stellt allgemeine sachliche Betriebsaufwendungen dar.

8.3.2 Fertigungslöhne sind Löhne, die in Handwerksbetrieben oder in gemischten Betrieben auf den Fertigungsbereich entfallen. Sie werden bei der Ermittlung des Rohgewinns II vom wirtschaftlichen Umsatz abgezogen.

8.3.3 Unter Löhne und Gehälter für Verwaltung und Vertrieb fallen alle Bruttolöhne und Gehälter, die nicht zum Fertigungsbereich gehören.

8.3.4 Mitarbeit des Betriebsinhabers: Es wird davon ausgegangen, dass im Normalbetrieb ein Betriebsinhaber ohne Entlohnung mitarbeitet. Arbeitet der Betriebsinhaber aus irgendwelchen Gründen (wie Krankheit, hohes Alter) nicht oder nicht dauernd mit, so entsteht dem Betrieb gegenüber dem Normalbetrieb ein überhöhter Lohnaufwand, der vom Gesamtbetrag der Lohnaufwendungen gekürzt wird. Eine Kürzung der Lohnaufwendungen ist auch dann vorzunehmen, wenn und insoweit an Stelle eines Betriebsinhabers ein Geschäftsführer entgeltlich tätig ist. Arbeiten andererseits bei einer Gesellschaft mehr als ein Gesellschafter unentgeltlich mit, wird für den zweiten (ggf. für jeden weiteren) unentgeltlich Mitarbeitenden ein angemessener Arbeitslohn als erspart dem Gesamtbetrag der Löhne zugerechnet.

8.3.5 Mitarbeit des Ehegatten: Es wird unterstellt, dass die Mitarbeit des Ehegatten des Betriebsinhabers oder der Ehegatten der Gesellschafter angemessen entlohnt wird. Arbeitet der Ehegatte ohne oder für eine unangemessen niedrige Entlohnung wird eine Zurechnung des ersparten Lohns vorgenommen.

8.3.6 Mitarbeit übriger Personen: Alle übrigen Personen arbeiten im Normalbetrieb im betriebserforderlichen Umfang und für angemessene Entlohnung. Die Lehrlingsvergütung entspricht der Arbeitsleistung.

8.3.7 Die Lohnaufwendungen für eigenbetriebliche Zwecke (z.B. für zu aktivierende Eigenleistungen oder innerbetriebliche Reparaturen) sind abzuziehen.

8.3.8 Löhne und Gehälter, die mit unentgeltlichen Wertabgaben und mit nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehörenden Leistungen zusammenhängen, sind auszuscheiden.

8.4 Betriebsaufwendungen

8.4.1 Außergewöhnliche Aufwendungen (z.B. ein mehrjähriger Erhaltungsaufwand, Kosten der Betriebsverlegung, Nachzahlungen für Betriebssteuern) sind beim Normalbetrieb nicht abzuziehen.

8.4.2 Das Gleiche gilt für Aufwendungen, die das gewillkürte Betriebsvermögen betreffen, und für private und sonstige Aufwendungen, die mit nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehörenden Leistungen zusammenhängen.

Werden jedoch nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter auch eigenbetrieblich genutzt, so sind die mit dieser Nutzung zusammenhängenden Aufwendungen abziehbar, soweit dies steuerlich zulässig ist.

8.4.3 Beim Anlagevermögen gehören Absetzungen wegen besonderer technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung § 7 Abs. 1 letzter Satz EStG) und Sonderabschreibungen (außer für geringwertige Anlagegüter nach § 6 Abs. 2 EStG) nicht zum Aufwand.

8.4.4 Bei der Richtsatzermittlung wird davon ausgegangen, dass der Betrieb nur mit eigenem Kapital oder/und kurzfristigem Fremdkapital arbeitet. Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten – mit Ausnahme von Zinsen für Schulden, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit eigengewerblich genutzten Grundstücken stehen – werden bei der Ermittlung der Richtsätze nicht abgezogen. Dementsprechend werden insoweit bei der Berechnung des GewSt-Aufwandes keine Dauerschuldzinsen dem Halbreingewinn zugerechnet.

8.4.5 Wird der Vorsteuerabzug für die allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen nach Durchschnittsätzen ermittelt, so wird die Summe der allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen um die nach Durchschnittsätzen ermittelte Vorsteuer gekürzt.

8.4.6 Aufwendungen für Personensteuern, Aufsichtsratvergütungen und Spenden werden nicht bei den Betriebsaufwendungen erfasst.

8.4.7 Löhne für eigenbetriebliche Zwecke, die entsprechend der Bemerkung in Nr. 8.3.7 nicht in den Lohnaufwendungen zu erfassen sind, werden – soweit sie keine Herstellungskosten darstellen – je nach ihrer Verursachung in den allgemeinen oder den besonderen sachlichen Betriebsaufwendungen erfasst.

8.4.8 Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden entsprechend den bei den Löhnen vorgenommenen Normalisierungen erhöht oder gekürzt.

8.4.9 Im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG werden den allgemeinen sachlichen Betriebsausgaben im steuerlichen Sinn die mit diesen Aufwandspositionen zusammenhängenden Verbindlichkeiten zum Ende des Wirtschaftsjahres zugerechnet und zum Anfang des Wirtschaftsjahres abgerechnet.

8.5 Verdeckte Gewinnausschüttungen

VGA sind nicht mit den körperschaftsteuerlichen, sondern mit den für ein Einzelunternehmen maßgeblichen Wert für vergleichbare Sachverhalte (Privatentnahmen) anzusetzen. Um diesen Wert sind dann die durch die VGA entstandenen Aufwendungen zu kürzen, ggf. anteilig der Waren-/Materialeinsatz (Nr. 8.2), die Löhne und Gehälter (Nr. 8.3) oder die Betriebsaufwendungen (Nr. 8.4).

C. Anwendung der Richtsätze

9. Verprobung

Bei der Verprobung nach Richtsätzen sind die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne dem Aufbau der Richtsätze entsprechend zu normalisieren, d.h. vergleichbar zu machen.

10. Schätzung

10.1 Schätzungsverfahren

Die Ausgangswerte für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen sind

- beim Handelsbetrieb der normalisierte Wareneinsatz,

- beim Handwerks- und gemischten Betrieb der normalisierte Waren-, Material- und Fertigungslohneinsatz und

- beim Dienstleistungsbetrieb (z.B. Fuhrgewerbe) die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben.

Die Schätzung führt zum wirtschaftlichen Umsatz bzw. Halbrein- oder Reingewinn, der den Verhältnissen eines Normalbetriebes entspricht. Diese Ergebnisse sind insoweit zu erhöhen oder zu vermindern, als die Verhältnisse im Schätzungsfall von denen des Normalbetriebes abweichen (entnormalisieren).

10.2 Schätzungsrahmen

10.2.1 Bei der Schätzung nach Richtsätzen führt die Anwendung der Mittelsätze im allgemeinen zu dem Ergebnis, das mit der größten Wahrscheinlichkeit den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommt. Ein Abweichen vom Mittelsatz kann jedoch durch besondere betriebliche oder persönliche Verhältnisse begründet sein, die nicht durch Entnormalisierungen erfassbar oder ansonsten betragsmäßig feststellbar sind.

10.2.2 Bei einzelnen Gewerbeklassen ist in Spalte 1 der Richtsätze ein Rahmen für den wirtschaftlichen Umsatz angegeben (z.B. bis 250.000 DM, über 250.000 DM bis 500.000 DM, über 500.000 DM). Liegt der wirtschaftliche Umsatz im unteren Bereich der jeweiligen Begrenzung, gelten die Richtsätze aus der oberen Rahmenhälfte, im oberen Bereich die aus der unteren Rahmenhälfte.

10.2.3 Soweit die Richtsätze für Handwerksbetriebe und gemischte Betriebe festgesetzt werden, sind bei unterdurchschnittlichem Waren- und Materialeinsatz Sätze der oberen Rahmenhälfte anzusetzen. Der durchschnittliche Waren- und Materialeinsatz ergibt sich aus dem nachrichtlich angegebenen Rohgewinn I.

10.2.4 Der Gewinn ist möglichst nach dem Halbreingewinnsatz zu schätzen, denn die vom Halbreingewinn abzusetzenden besonderen sachlichen und personellen Betriebsaufwendungen können im Allgemeinen festgestellt werden.

10.3 Schätzung bei Betrieben von Körperschaften

Der Gewinn ist zunächst nach den vorgenannten Grundsätzen zu schätzen. Dieser für ein Einzelunternehmen geschätzte Gewinn ist zu korrigieren, soweit er von dem nach § 8 KStG zu ermittelnden Einkommen abweicht. Hierbei ist zu beachten, dass beispielsweise VGA, Personensteuern und Spenden dem nach Richtsätzen geschätzten Gewinn nicht mehr zugerechnet werden dürfen. VGA sind allerdings dann hinzuzurechnen, wenn und soweit ihr körperschaftsteuerlich anzusetzender Wert den in den Richtsätzen bereits berücksichtigten Wert übersteigt. Soweit der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG Betrieben von Körperschaften nicht zusteht, ist der nach Richtsätzen geschätzte Gewinn um die auf den Freibetrag entfallende Gewerbesteuer zu kürzen.

Praxis-Beispiel

Beispiel:

Reingewinn nach Richtsätzen


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./. Geschäftsführergehalt
./. Arbeitgeberanteil Geschäftsführergehalt
./. abzugsfähige Spenden § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)
./. Gewerbesteuer aus Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG
= zu versteuerndes Einkommen

11. Beispiele für die Normalisierungen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Korrekturen
tatsächliche Verhältnisse
der Merkmale
bei der Verprobung zur Ermittlung
vergleichbarer Merkmale
(Normalisierung)
bei der Schätzung zur Ermittlung der
zutreffenden betriebsindividuellen Merkmale
(Entnormalisierung)
Bestandserhöhung bei angefangenen
Arbeiten (Herstellungskosten 20.000 DM
wirtsch.
Umsatz
Erhöhung um 30.000 DM
Kürzung um 30.000 DM
Verkaufspreis 30.000 DM)
Reingewinn
Erhöhung um 10.000 DM
Kürzung um 10.000 DM
Unentgeltliche Wertabgaben
(Sachentnahmen) 6.000 DM
wirtsch.
Umsatz
Kürzung um 6.000 DM
Erhöhung um 6.000 DM
 
Wareneinsatz
Kürzung um 6.000 DM
__________
 
Reingewinn
ohne Änderung
ohne Änderung, Schätzung aus d. wirtsch.
Umsatz vor der Erhöhung um die
unentgeltlichen Wertabgaben
Der Inhaber eines Handelsbetriebs war 6
Monate krank
Aufwand für Ersatzkraft 15.000 DM
Reingewinn
Erhöhung um 15.000 DM
Kürzung um 15.000 DM
Außerordentlicher Aufwand für
Gewerbesteuernachzahlung 7.000 DM
Reingewinn
Erhöhung um 7.000 DM
Kürzung um 7.000 DM
Überhöhte Miete an Gesellschafter einer
GmbH 5.000 DM
Reingewinn
Erhöhung um 5.000 DM
__________
Einnahme aus Hilfsgeschäften
wirtsch.
Umsatz
Kürzung um 2.000 DM
Erhöhung um 2.000 DM
in Höhe von 2.000 DM
Reingewinn
Kürzung um 2.000 DM
Erhöhung um 2.000 DM

12. Bei der Anwendung der Richtsätze auf Euro-Beträge sind die genannten Umsatzzahlen zu halbieren.

Anlage zu den Vorbemerkungen

Aufbau der Richtsätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zeile
 
1–7
entfällt aus technischen Gründen*)
Zusammenstellung der Beschäftigten, der Löhne und Gehälter
(Nr. 8.3, 8.4.3 d. Vorbemerk.) Zahl der im Betrieb Beschäftigten und deren Bruttolöhne einschließlich aller Sachbezüge (z.B. freie Station,
freie Wohnung, Deputate), Urlaubsgeld, Feiertagsvergütungen usw. ohne Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Personen,
die nicht während des ganzen Wirtschaftsjahres beschäftigt waren, sind mit dem entsprechenden Bruchteil, z.B. 6/12 , anzusetzen.
Beschäftigte
Nr. der Vorbemerkungen
Gesamtzahl
in der Fertigung
(Nr. 8.3.2
Vorbemerk.)
in Verwaltung und
Vertrieb (Nr. 8.3.3
Vorbemerk.)
 
 
 
 
 
Zahl
Lohn
DM
Zahl
Lohn, Gehalt
DM
 
 
 
 
1
2
3
4
5
8
 
Unternehmer
8.3.4
 
 
___
 
___
9
nicht entlohnt
Ehegatte(n)
8.3.5
+
+
___
+
___
10
 
andere Personen
8.3.6
+
+
___
+
___
11
 
Ehegatte(n)
8.3.5
+
+
 
+
 
12
entlohnt
andere Angehörige
8.3.6
+
+
+
+
+
13
 
Arbeitnehmer
8.3.6
+
+
+
+
+
14
Zurechnung für ersparte Löhne**)
8.3.4
8.3.5
___
___
+
___
+
15
Summe
 
=
=
=
=
=
16
Kürzung für überhöhte Löhne**)
8.3.4
 
 
./.
 
./.
17
Löhne für eigenbetriebliche Zwecke**)
8.3.7
 
 
./.
 
./.
18
für Richtsatzzwecke anzusetzender
Lohneinsatz
 
 
 
=
 
=
19
entfällt aus technischen Gründen*)
 
 
 
 
 
 
20
 

*) Diese Angaben haben keien Bedeutung für den Aufbau der Richtsätze

**) Zeilen 14,16 und 17 bitte erläutern


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Wirtschaftlicher Umsatz (alle Beträge ohne USt)
Nr. d.
Vorbemerk.
DM (volle
Beträge)
DM (volle
Beträge)
Zeile
Zeilen 21 – 29 nur bei Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG auszufüllen!
 
 
 
21
Betriebseinnahmen ohne Zurechnung der Preisnachlässe
(Skonti, Rabatte u.Ä.)
 
 
 
22
Tauschgeschäfte und tauschähnliche Umsätze
 
 
+
23
Forderungen sowie Bestand an Schecks und Forderungswechseln am Ende des Wj.
8.1.2
 
+
24
Anzahlungen von Kunden am Anfang des Wj.
8.1.2
 
+
25
 
 
 
+
26
Summe
 
 
=
27
Forderungen sowie Bestand an Schecks und Forderungswechseln am Anfang des Wj.
8.1.2
 
 
28
Anzahlungen von Kunden am Ende des Wj.
8.1.2
+
 
29
 
 
+ ⇒
./.
30
Erlöse
 
 
=
31
Zeilen 31–36 absetzen, soweit in Zeile 30 noch nicht abgezogen!
Preisnachlässe (Skonti, Rabatte u.Ä.)
8.1.1
 
 
32
Ausbuchungen von Forderungen des lfd. Wj.
 
+
 
33
Unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)
8.1.1
+
 
34
Naturalleistungen an Personal
8.1.1
+
 
35
Einnahmen aus in Vorjahren ausgebuchten Kundenforderungen
8.1.1
+
 
36
Einnahmen aus Hilfsgeschäften und nicht branchenüblichen Leistungen
8.1.1
+
 
37
 
 
+ ⇒
./.
38
Wirtschaftlicher Umsatz des Handelsbetriebs
8.1.1
 
=
39
Bestände an fertigen und halbfertigen Erzeugnissen aus eigener Herstellung sowie
angefangenen Arbeiten zu Verkaufspreisen am Ende des Wj.
8.1.3
 
+
40
Summe
 
 
=
41
Bestände wie bei Zeile 39 am Anfang des Wj.
8.1.3
 
./.
42
Wirtschaftlicher Umsatz des Handwerksbetriebs o. des gemischten Betriebs
8.1.1
 
=
43
Vom wirtschaftlichen Umsatz entfallen auf
Handel
Handwerk
Sonst.
Leistungen
 
 
%
%
%


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Wirtschaftlicher Aufwand
(alle Beträge ohne abziehbare Vorsteuer)
Waren-/Materialeinsatz
Nr. d.
Vorbemerk.
DM
(volle
Beträge)
DM
(volle
Beträge)
Zeile
Zeilen 44 – 52 nur bei Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG auszufüllen !
 
 
 
44
Zahlungen f. Waren/Material einschl. Nebenkosten, sowie für Werklieferungen/-
leistungen
8.2.1
 
 
45
Tauschgeschäfte und tauschähnliche Umsätze
 
 
+
46
Lieferantenschulden, Schuldwechsel und Schecks am Ende des Wj.
8.2.3
 
+
47
Anzahlungen an Lieferanten am Anfang des Wj.
8.2.3
 
+
48
 
 
 
+
49
Summe
 
 
=
50
Lieferantenschulden, Schuldwechsel und Schecks am Anfang des Wj.
8.2.2
 
 
51
Anzahlungen an Lieferanten am Ende des Wj.
8.2.3
+
 
52
 
 
+ ⇒
./.
53
Waren-/Materialeingang (zu übertragen in Zeile 54)
 
___
=
54
Waren-/Materialeingang (Übertrag)
 
 
 
55
Waren-/Materialbestand am Anfang des Wj.
8.2.2
 
+
56
Zusammen
 
 
=
57
Waren-/Materialbestand am Ende des Wj.
8.2.2
 
./.
58
Waren-/Materialeinsatz
8.2.1
 
=
59
Zeilen 59–63 absetzen, soweit in Zeile 44 noch nicht abgezogen
Preisnachlässe (Skonti, Rabatte u.Ä.)
8.2.1
 
 
60
Unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)
8.2.1
+
 
61
Naturalleistungen an Personal
8.2.1
+
 
62
Waren-/Materialverbrauch für eigenbetriebliche Zwecke
8.2.1
+
 
63
 
 
+ ⇒
./.
64
Waren-/Materialeinsatz
8.2.1
 
=


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Allgemeine sachliche Betriebsaufwendungen
(ohne private Nutzungsanteile)
Nr. d. Vorbem.
DM
65
Heizung, Beleuchtung, Reinigung der Geschäftsräume
 
 
66
Hilfs- und Betriebsstoffe (Kohle, Strom, Wasser, Gas, Schmieröl, Putzmittel u.Ä.)
8.2.1
+
67
Betriebs- und Geschäftseinrichtung (Instandhaltung, AfA, Pacht)
8.4.3
+
68
Beförderungsmittel (Instandhaltung, AfA, Unterhaltung, Miete)
8.4.3
+
69
Beiträge zu Versicherungen und Berufsverbänden
 
+
70
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
8.3.1
8.4.8
+
71
Freiwillige Sozialaufwendungen
 
+
72
Reisekosten, Bürobedarf, Fachzeitschriften, Werbekosten
 
+
73
Telefon, Porto, Frachten, Verpackung (soweit nicht bei Zeile 44 zu erfassen)
 
+
74
Rechts- und Beratungskosten
 
+
75
Zinsen für kurzfristige Betriebsschulden
8.4.4
+
76
Sonstige allgemeine sachliche Betriebsaufwendungen
 
+
77
Verbindlichkeiten (zu Zeilen 65-76) am Ende des Wj. (nur bei Gew.Erm. nach § 4(3) EStG)
 
+
78
Summe
 
=
79
nach Durchschnittsätzen ermittelte Vorsteuer
8.4.5
./.
80
Verbindlichkeiten wie Zeile 77 am Anfang des Wj.
 
./.
81
Allgemeine sachliche Betriebsaufwendungen
 
=


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Besondere sachliche und personelle Aufwendungen
Nr. d. Vorbemerkung
DM (volle Beträge)
 
Bei Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG s. Nr. 8.4.9 der Vorbemerkungen
 
 
82
Bruttolöhne und -gehälter für Verwaltung u. Vertrieb aus Zeile 18 Spalte 5
8.3.3
 
83
Aufwendungen für gemietete gewerbliche Räume
8.4
+
84
Aufwendungen für eigene gewerbliche Räume einschl. AfA und Schuldzinsen
8.4
+
85
Zwischensumme
 
=
86
Gewerbesteuer lt. besonderer Berechnung in den Zeilen 97 – 107
 
+
87
besondere sachliche und personelle Betriebsaufwendungen
 
=


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zusammenstellung
Nr. d.
Vorbemerk.
Übernehmen aus
Zeile
DM (volle
Beträge)
in % von Zeile
88
88
Wirtschaftlicher Umsatz
 
38/42
 
___
89
Waren-/Materialeinsatz
 
58/64
./.
___
90
Rohgewinn I
 
___
=
 
91
Einsatz an Fertigungslöhnen
8.3.2
18 Sp. 3
./.
___
92
Rohgewinn II
 
___
=
 
93
Allgemeine sachliche Betriebsaufwendungen
 
81
./.
___
94
Halbreingewinn
 
___
=
 
95
Besondere sachliche und personelle
Betriebsaufwendungen
 
87
./.
___
96
Reingewinn
 
___
=
 


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Berechnung des Gewerbesteueraufwands
Nr. d. Vorbemerk.
DM (volle Beträge)
DM (volle Beträge)
Meßbetrag DM
97
Halbreingewinn nach Zeile 94
 
 
 
 
98
Betrag aus Zeile 85
 
 
 
 
99
Kürzungsbeträge nach § 9 GewStG
 
+
 
 
101
Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG
 
+ ⇒
./.
 
102
bleiben
 
 
=
 
103
Hinzurechnungsbeträge nach § 8 GewStG
8.4.4
 
+
 
104
Vorläufiger Gewerbeertrag
 
 
=
+
105
Einheitlicher Gewerbesteuermeßbetrag
 
 
 
=
106
Hebesatz: v.H.% Gewerbesteuer
 
 
 
 
107
5/6 des Betrags Zeile 106, übertragen nach Zeile 86
 
 
 
 

Synonyme der in der Richtsatzsammlung aufgeführten Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Die Gewerbeklasse
finden Sie unter
Addiermaschinen, Eh.
Büromaschinen, Eh.
Änderungsschneiderei
Schneiderei
Anstreicher
Maler
Anstrichbedarf
Lacke
Apotheken
 
Auto …
Kraftfahrzeug …
Bäckerei
 
Bau- und Heimwerkerbedarf
 
Baugeschäft
Bauunternehmen
Baumaler und -lackierer
Maler
Bauschreiner
Schreiner
Bausteinmetz
Steinbildhauer
Bautischler
Schreiner
Bauunternehmen
 
Beerdigungsinstitut
Bestattungsunternehmen
Beherbergungsunternehmen
 
Bekleidung
Textilwaren
Bekleidungszubehör
Textilwaren
Beleuchtung …
Elektrotechnische Erzeugnisse
Bestattungsunternehmen
 
Bierwirtschaft
Gastwirtschaft
Bildtelefone, Eh.
Büromaschinen, Eh.
Bildträger
Rundfunk …
Bildwerfer, Eh.
Büromaschinen, Eh.
Blechner
Klempner
Blumen
 
Bräunungsstudio
Kosmetiksalons
Brennstoffe
 
Brotbäckerei
Bäckerei
Buchdruckerei
Druckerei
Bücher
 
Büglerei
Wäscherei
Büroartikel
Schreibwaren
Büromaschinen u. Telekommunikationsgeräte
 
Busunternehmen
Fuhrgewerbe
Café
Gastwirtschaft
Campingartikel
Sportartikel
CD’s (Musik)
Rundfunk
Chemische Reinigung
 
Computer und Software
 
Dachdeckerei
 
Damen- und Herrenfriseur
Friseur
Damenbekleidung
Textilwaren
Damenfriseur
Friseur
Dekorateur
Raumausstatter
Diaprojektoren, Eh.
Büromaschinen, Eh.
Diktiergeräte, Eh.
Büromaschinen, Eh.
Drogerie
 
Drucker
Computer und Software
Druckerei
 
Edelmetallwaren
Uhren
Einrichtungsgegenstände
Möbel
Eisdiele
 
Eisenwaren
Haushaltswaren
Elektrogeräte
Elektrotechnische Erzeugnisse
Elektroinstallation
 
Elektronische Erzeugnisse
Elektrotechnische Erzeugnisse oder Rundfunk
Elektrotechnische Erzeugnisse
 
Estrichlegerei
 
Fahrräder
 
Fahrschule
 
Fakturiermaschinen, Eh.
Büromaschinen, Eh.
Farben
Lacke
Feinbäckerei
Bäckerei
Feinkeramikwaren
Haushaltswaren
Feinkostwaren
Nahrungsmittel
Fernsehgeräte
Rundfunk
Film- und Fotoscheinwerfer, Eh.
Büromaschinen, Eh.
Filmgeräte
Foto- und Kinogeräte
Fingernagelstudio
Kosmetiksalons
Fische
 
Flaschnerei
Heizungsinstallation
Fleischerei
 
Fliesenleger
 
Flipperautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Foto- und Kinogeräte
 
Fotoapparate
Foto- und Kinogeräte
Fotobedarf
Foto- und Kinogeräte
Fotograf
 
Friseur
 
Fuhrgewerbe
 
Fußbodenbelag
Lacke
Fußpflege
Kosmetiksalons
Garten- u. Landschaftsbau
 
Gasinstallation
Heizungsinstallation
Gasthof
Beherbergungsunternehmen
Gastwirtschaft
 
Gebäudereinigung
Glas- und Gebäudereinigung
Geldspielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Gemüse
Obst
Genussmittel
Nahrungsmittel
Geschenkartikel
Kunstgewerbliche Erzeugnisse
Gesichtsmassage
Kosmetiksalons
Getränke
 
Gipser
Stuckateur
Glas- und Gebäudereinigung
 
Glaserei
 
Glaswaren
Haushaltswaren
Goldschmiedewaren
Uhren
Grabsteingeschäft
Steinbildhauer
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Fuhrgewerbe
Güterfernverkehr
Fuhrgewerbe
Güternahverkehr
Fuhrgewerbe
Handarbeiten
Textilwaren
Handarbeitsbedarf
Textilwaren
Haushaltswaren
 
Hausrat
Haushaltswaren
Haustextilien
Textilwaren
Heimwerkerbedarf
Bau- und Heimwerkerbedarf
Heißmangel
Wäscherei
Heizöl
Brennstoffe
Heizungsinstallation
 
Herrenbekleidung
Textilwaren
Herrenfriseur
Friseur
Hobelwerk
Sägewerk
Holzbau
Zimmerei
Holzhausrat
Haushaltswaren
Hotel
Beherbergungsunternehmen
Hüte
Textilwaren
Imbissbetriebe
 
Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen
Heizungsinstallation
Kartoffeln
Obst
Keramik
Haushaltswaren
Kinderbekleidung
Textilwaren
Kinogeräte
Foto- und Kinogeräte
Kiosk
Nahrungsmittel oder Tabakwaren
Kleiderbad
Chemische Reinigung
Klempnerei
Heizungsinstallation
Kohlen
Brennstoffe
Konditorei
Bäckerei oder Café
Körperpflegemittel
Parfümerie
Kosmetik, Ehdl.
Parfümerie
Kosmetiksalons
 
Kraftfahrschule
Fahrschule
Kraftfahrzeuglackierer
 
Kraftfahrzeugreparatur
 
Kraftfahrzeugzubehör
 
Kraftwagenverkehr
Omnibusunternehmen oder Taxiunternehmen
Küchengeräte
Haushaltswaren
Kunstgewerbliche Erzeugnisse
 
Kunstschlosserei
Schlosserei
Kunststoffhausrat
Haushaltswaren
Kurzwaren
Textilwaren
Lacke
 
Lackierer
Maler
Lackierung von Straßenfahrzeugen
Kraftfahrzeuglackierer
Landschaftsgärtner, -gestaltung
Garten- u. Landschaftsbau
Lebensmittel
Nahrungsmittel
Lederwaren
 
Leuchten
Elektrotechnische Erzeugnisse
Maler
 
Maniküre
Kosmetiksalons
Massagesalons
Kosmetiksalons
Metallwaren
Haushaltswaren
Meterwaren
Textilwaren
Metzgerei
Fleischerei
Mietwagen mit Fahrer
Taxiunternehmen
Möbel
 
Möbelschreinerei
Schreinerei
Möbeltischlerei
Schreinerei
Mosaikleger
Fliesenleger
Musikalien
Rundfunk …
Musikkassetten
Rundfunk …
Mützen
Textilwaren
Nahrungsmittel verschiedener Art
 
Naturkost
Reformwaren
Oberbekleidung
Textilwaren
Obst
 
Omnibusunternehmen
Fuhrgewerbe
Optiker
 
Orthopädieschuhmacher
Schuhmacher
Papierwaren
Schreibwaren
Parfümerie
 
Pediküre
Kosmetiksalons
Pension
Beherbergungsunternehmen
Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Fuhrgewerbe
Pflanzen
Blumen
Phonogeräte
Rundfunk …
Photo …
Foto …
Pizzeria
Gastwirtschaft
Plattenleger
Fliesenleger
Polsterer
Raumausstatter
Polsterwaren
Raumausstatter
Portraitfotograf
Fotograf
Porzellanwaren
Haushaltswaren
Radiogeräte
Rundfunk …
Raumausstatter
 
Reformwaren
 
Restaurant
Gastwirtschaft
Rundfunkgeräte
 
Säge- und Hobelwerk
 
Säuglingsbekleidung
Textilwaren
Scanner
Computer und Software
Schallplatten
Rundfunk …
Schankwirtschaft
Gastwirtschaft
Schirme
Textilwaren
Schlachterei
Fleischerei
Schlosserei
 
Schmuckwaren
Uhren
Schneiderei
 
Schneidereibedarf
Textilwaren
Schnellimbiss
Imbissbetrieb
Schnellreinigung
Chemische Reinigung
Schreibwaren
 
Schreinerei
 
Schuhe
 
Schuhmacher
 
Schuhwaren
Schuhe
Schulartikel
Schreibwaren
Silberwaren
Uhren
Software
Computer und Software
Solarien
Kosmetiksalons
Speiseeis
Eisdiele
Speisewirtschaft
Gastwirtschaft
Spenglerei
Heizungsinstallation
Spielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Spielhallen
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Spielwaren
 
Spirituosen
Getränke oder Tabakwaren
Sportartikel
 
Steinbildhauer
 
Steinmetz
Steinbildhauer
Strickwaren
Textilwaren
Stuckateur
 
Südfrüchte
Obst
Tabakwaren
 
Tapeten
Lacke
Tapezierer
Maler
Täschnerwaren
Lederwaren
Taxigewerbe
Fuhrgewerbe
Telekommunikationsgeräte
Büromaschinen
Textilwaren verschiedener Art
 
Tiere
Zoologischer Bedarf
Tischlerei
Schreinerei
Tonträger
Rundfunk …
Trinkhalle
Nahrungsmittel
Tüncher
Maler
Uhren
 
Unterhaltungselektronik
Rundfunk
Unterhaltungszeitschriften
Tabakwaren
Verkaufsstand
Nahrungsmittel oder Tabakwaren
Verputzer
Stuckateur
Video …
Rundfunk
Wäsche
Textilwaren
Wäscherei
 
Wasserinstallation
Heizungsinstallation
Wein
Getränke
Weinwirtschaft
Gastwirtschaft
Weißbinder
Maler
Weißwaren
Textilwaren
Werbefotograf
Fotograf
Wirkwaren
Textilwaren
Wirtschaft
Gastwirtschaft
Wollwaren
Textilwaren
Zeitschriften
Tabakwaren
Zeitungen
Tabakwaren
Zierfische
Zoologischer Bedarf
Ziervögel
Zoologischer Bedarf
Zigarren und Zigaretten
Tabakwaren
Zimmerei
 
Zoologischer Bedarf, lebende Tiere
 

Umrechnung der Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagsätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Es entspricht
Es entspricht
Es entspricht
ein
Rohgewinnsatz
in v.H. des
Umsatzes von
einem
Rohgewinnaufschlagsatz in
v.H. des Wareneinsatzes bzw.
Waren- und Materialeins.
von
ein
Rohgewinnsatz
in v.H. des
Umsatzes von
einem
Rohgewinnaufschlagsatz in
v.H. des Wareneinsatzes bzw.
Waren- und Materialeins.
von
ein
Rohgewinnsatz
in v.H. des
Umsatzes von
einem
Rohgewinnaufschlagsatz in
v.H. des Wareneinsatzes bzw.
Waren- und Materialeins.
von
1
1,01
34
51,52
67
203,03
2
2,04
35
53,85
68
212,50
3
3,09
36
56,25
69
222,58
4
4,17
37
58,73
70
233,33
5
5,26
38
61,29
71
244,83
6
6,38
39
63,93
72
257,14
7
7,53
40
66,67
73
270,37
8
8,70
41
69,49
74
284,62
9
9,89
42
72,41
75
300,00
10
11,11
43
75,44
76
316,67
11
12,36
44
78,57
77
334,78
12
13,64
45
81,82
78
354,55
13
14,94
46
85,19
79
376,19
14
16,28
47
88,68
80
400,00
15
17,65
48
92,31
81
426,32
16
19,05
49
96,08
82
455,56
17
20,48
50
100,00
83
488,24
18
21,95
51
104,08
84
525,00
19
23,46
52
108,33
85
566,67
20
25,00
53
112,77
86
614,29
21
26,58
54
117,39
87
669,23
22
28,21
55
122,22
88
733,33
23
29,87
56
127,27
89
809,09
24
31,58
57
132,56
90
900,00
25
33,33
58
138,10
91
1.011,11
26
35,14
59
143,90
92
1.150,00
27
36,99
60
150,00
93
1.328,57
28
38,89
61
156,41
94
1.566,67
29
40,85
62
163,16
95
1.900,00
30
42,86
63
170,27
96
2.400,00
31
44,93
64
177,78
97
3.233,33
32
47,06
65
185,71
98
4.900,00
33
49,25
66
194,12
99
9.900,00

Umrechnung der Rohgewinnaufschlagsätze in Rohgewinnsätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Es entspricht
Es entspricht
Es entspricht
einem
Rohgewinnaufschlagsatz in
v.H. des Wareneinsatzes bzw.
Waren- und Materialeins.
von
ein
Rohgewinnsatz
in v.H. des
Umsatzes von
einem
Rohgewinnaufschlagsatz in
v.H. des Wareneinsatzes bzw.
Waren- und Materialeins.
von
ein
Rohgewinnsatz
in v.H. des
Umsatzes von
einem
Rohgewinnaufschlagsatz in
v.H. des Wareneinsatzes bzw.
Waren- und Materialeins.
von
ein
Rohgewinnsatz
in v.H. des
Umsatzes von
1
0,99
43
30,07
85
45,95
2
1,96
44
30,56
86
46,24
3
2,91
45
31,03
87
46,52
4
3,85
46
31,51
88
46,81
5
4,76
47
31,97
89
47,09
6
5,66
48
32,43
90
47,37
7
6,54
49
32,89
91
47,64
8
7,41
50
33,33
92
47,92
9
8,26
51
33,77
93
48,19
10
9,09
52
34,21
94
48,45
11
9,91
53
34,64
95
48,72
12
10,71
54
35,06
96
48,98
13
11,50
55
35,48
97
49,24
14
12,28
56
35,90
98
49,49
15
13,04
57
36,31
99
49,75
16
13,79
58
36,71
100
50,00
17
14,53
59
37,11
110
52,38
18
15,25
60
37,50
120
54,55
19
15,97
61
37,89
130
56,52
20
16,67
62
38,27
140
58,33
21
17,36
63
38,65
150
60,00
22
18,03
64
39,02
160
61,54
23
18,70
65
39,39
170
62,96
24
19,35
66
39,76
180
64,29
25
20,00
67
40,12
190
65,52
26
20,63
68
40,48
200
66,67
27
21,26
69
40,83
250
71,43
28
21,88
70
41,18
300
75,00
29
22,48
71
41,52
350
77,78
30
23,08
72
41,86
400
80,00
31
23,66
73
42,20
450
81,82
32
24,24
74
42,53
500
83,33
33
24,81
75
42,86
550
84,62
34
25,37
76
43,18
600
85,71
35
25,93
77
43,50
650
86,67
36
26,47
78
43,82
700
87,50
37
27,01
79
44,13
750
88,24
38
27,54
80
44,44
800
88,89
39
28,06
81
44,75
850
89,47
40
28,57
82
45,05
900
90,00
41
29,08
83
45,36
950
90,48
42
29,58
84
45,65
1000
90,91


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bezeichnung der
Gewerbeklassen in
alphabetischer Reihenfolge
Nr. der
Klassifikation der
Wirtschaftszweige
Rohgewinnaufschlag
auf den
Wareneinsatz bzw.
Waren- u.
Materialeinsatz
(Umrechn Rohgew.
I der Sp. 4)
Rohgewinn
I
Rohgewinn
II
Halbreingewinn
Reingewinn
Bemerkungen
(vgl. Nr. 5 der Vorbemerkungen)
in v.H. des wirtsch. Umsatzes
1
2
3
4
5
6
7
8
Apotheken
52310.0
41 – 52
45
29 – 34
31
 
18 – 27
23
5 – 14
9
 
Bäckerei, Konditorei
Brot- und Feinbäckerei
15810.0
52241.0
 
 
 
 
 
Bei Bäckereien ohne
Kaffee-
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
depot oder bei
erheblicher
A bis 500.000 DM
 
163 – 355
233
62 – 78
70
 
28 – 58
45
8 – 33
19
Speiseeisherstellung
B über 500.000 DM
 
163 – 355
233
62 – 78
70
 
28 – 58
45
4 – 19
10
obere Rahmenhälfte
Bau- und
Heimwerkerbedarf
52463.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 1.800.00 DM
 
28 – 108
56
22 – 52
36
 
11 – 33
21
3 – 21
10
 
B über 1.800.000 DM
 
28 – 108
56
22 – 52
36
 
11 – 33
21
1 – 10
5
 
Bauunternehmen (mit
Materiallieferung)
45210.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 400.000 DM
 
 
77
44 – 82
60
18 – 54
34
11 – 46
29
 
B über 400.000 DM
bis 1.000.000 DM
 
 
70
26 – 52
40
8 – 28
18
5 – 24
13
 
C über 1.000.000 DM
 
 
61
23 – 45
34
5 – 21
12
3 – 15
8
 
Beherbergungsgewerbe
 
 
 
 
 
 
 
Hotels, Gasthöfe und
Pensionen mit Halb- und
Vollpension
55111.0
55112.0
55113.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 700.000 DM
 
223 – 809
376
69 – 89
79
 
32 – 58
46
4 – 27
14
 
B über 700.00 DM
 
223 – 809
376
69 – 89
79
 
38 – 65
51
3 – 20
10
 
Hotels garni, Gasthöfe
und Pensionen mit
Frühstück
55120.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 250.000 DM
 
 
 
 
38 – 69
56
7 – 45
26
 
B über 250.000 DM
 
 
 
 
38 – 69
56
6 – 29
17
 
Bestattungswesen
Wirtsch. Umsatz:
93031.0
 
 
 
 
 
Vermittlungsprovisionen
A bis 500.000 DM
 
178 – 567
285
64 – 85
74
 
34 – 62
49
16 – 48
32
sind einbezogen
B über 500.000 DM
 
178 – 567
285
64 – 85
74
 
34 – 62
49
11 – 36
23
 
Blumen u. Pflanzen, Ehdl.
(ohne Gärtnerei)
52483.0
64 – 156
96
39 – 61
49
 
20 – 45
32
5 – 25
14
 
Brennstoffe, Ehdl.
52488.0
 
 
 
 
 
Ohne oder bei
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
geringem
A bis 1.200.000 DM
 
11 – 43
25
10 – 30
20
 
5 – 23
12
2 – 12
7
Heizölanteil obere
B über 1.200.000 DM
 
11 – 22
16
10 – 18
14
 
5 – 11
8
2 – 7
4
Rahmenhälfte
Bücher, Ehdl.
(auch in Verbindung mit
Schreibwaren)
52472.0
28 – 59
43
22 – 37
30
 
14 – 27
21
2 – 13
7
 
Büromaschinen u.
52484.0
 
 
 
 
 
 
Telekommunikations-
 
 
 
 
 
 
 
geräte, Ehdl.
 
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 DM
 
35 – 203
75
26 – 67
43
 
10 – 39
25
3 – 36
17
 
B über 300.000 DM
 
28 – 127
59
22 – 56
37
 
10 – 36
23
3 – 19
10
 
Chemische Reinigung
(ohne Annahmestellen)
93013.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 250.000 DM
 
 
 
 
30 – 64
50
11 – 36
23
 
B über 250.000 DM
 
 
 
 
30 – 64
50
6 – 27
16
 
Computer u. Software,
Eh.
52484.0
16 – 92
43
14 – 48
30
 
7 – 29
17
2 – 20
10
 
Dachdeckerei
45221.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 500.000 DM
 
 
68
34 – 61
48
11 – 36
23
5 – 32
17
 
B über 500.000 DM
 
 
63
28 – 49
38
8 – 26
17
3 – 21
11
 
Drogerien
52332.0
43 – 85
61
30 – 46
38
 
17 – 33
25
4 – 19
11
 
Druckerei
22220.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 250.000 DM
 
 
75
54 – 80
68
20 – 54
37
8 – 40
25
 
B über 250.000 DM
bis 500.000 DM
 
 
72
44 – 75
58
15 – 43
29
6 – 32
19
 
C über 500.000 DM
bis 1.000.000 DM
 
 
74
41 – 66
50
13 – 34
24
5 – 24
14
 
D über 1.000.000 DM
 
 
70
36 – 59
47
12 – 30
21
3 – 21
10
 
Eisdielen
55304.0
233 – 488
317
70 – 83
76
 
34 – 62
49
9 – 34
20
 
Elektroinstallation
(auch mit Einzelhandel)
45310.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 DM
 
 
65
40 – 68
54
17 – 47
32
10 – 41
25
 
B über 300.000 DM
bis 500.000 DM
 
 
62
33 – 55
44
13 – 40
25
8 – 30
17
 
C über 500.000 DM
 
 
61
27 – 49
37
11 – 30
19
5 – 21
12
 
Elektrotechnische
Erzeugnisse und
Leuchten, Ehdl.
(auch mit Reparatur- u.
Installationsarbeiten)
52451.0
52442.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 500.000 DM
 
37 – 138
72
27 – 58
42
 
13 – 39
26
7 – 31
16
 
B über 500.000 DM
 
37 – 138
72
27 – 58
42
 
13 – 39
26
4 – 17
8
 
Estrichlegerei
(mit Materiallieferung)
Wirtsch. Umsatz:
45433.0
 
 
 
 
 
 
A bis 600.000 DM
 
 
75
32 – 72
53
9 – 46
27
5 – 41
22
 
B über 600.000 DM
 
 
60
28 – 52
38
6 – 28
16
3 – 21
10
 
Fahrräder, Ehdl. mit
Reparaturen (auch
Einzelhandel mit Ersatzteilen
und Zubehör)
52487.0
37 – 79
56
27 – 44
36
 
16 – 31
23
4 – 18
11
 
Fahrschulen
80411.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 DM
 
 
 
 
38 – 70
57
22 – 54
38
 
B über 300.000 DM
 
 
 
 
38 – 70
57
16 – 47
30
 
Fische, Fischerzeugnisse,
Ehdl.
52230.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 DM
 
33 – 96
64
25 – 49
39
 
11 – 33
23
5 – 23
13
 
B über 300.000 DM
 
54 – 117
75
35 – 54
43
 
17 – 35
27
3 – 19
10
 
Fleischerei, Metzgerei,
Schlachterei
(auch mit Fleisch- und
Handelswarenzukauf)
Wirtsch. Umsatz:
15130.0
52220.0
 
 
 
 
 
 
A bis 600.000 DM
 
72 – 156
108
42 – 61
52
 
19 – 42
32
6 – 27
15
 
B über 600.000 DM
 
72 – 156
108
42 – 61
50
 
19 – 42
32
3 – 16
9
 
Fliesen-, Platten- und
Mosaiklegerei
(mit Materiallieferung)
45432.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 DM
 
 
78
54 – 89
71
28 – 63
45
21 – 64
40
 
B über 200.000 DM
bis 400.000 DM
 
 
70
41 – 70
54
18 – 45
31
13 – 40
25
 
C über 400.000 DM
bis 1.000.000 DM
 
 
69
31 – 57
44
9 – 37
22
6 – 30
16
 
D über 1.000.000 DM
 
 
64
28 – 45
36
9 – 27
18
5 – 18
11
 
Fotografisches Gewerbe
Foto- und Kinogeräte,
Ehdl. (nicht Einzelhandel
mit optischen Erzeugnissen,
Computern und Software)
Wirtsch. Umsatz:
52484.0
 
 
 
 
 
 
A bis 400.000 DM
 
69 – 213
117
41 – 68
54
 
22 – 45
33
8 – 28
18
 
B über 400.000 DM
 
45 – 150
79
31 – 60
44
 
19 – 39
28
3 – 17
10
 
Portrait- und
Werbefotografen
74811.0
 
 
 
 
 
 
A Handelswarenanteil bis 25
% des wirtsch. Umsatzes
 
 
 
 
32 – 68
49
14 – 50
33
 
B Handelswarenanteil über
25 % bis 50 % des wirtsch.
Umsatzes
 
117 – 270
178
54 – 73
64
 
24 – 50
38
8 – 36
21
 
Friseurgewerbe
(auch mit Einzelhandel)
Wirtsch. Umsatz:
93021.0
93022.0
93023.0
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 DM
 
 
90
50 – 86
67
26 – 66
43
16 – 50
33
 
B über 200.000 DM
 
 
90
42 – 62
52
18 – 42
29
9 – 30
19
 
Fuhrgewerbe
(Straßenverkehr)
 
 
 
 
 
 
 
Güterbeförderung mit
Kraftfahrzeugen
60240.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 DM
 
 
 
 
26 – 64
47
16 – 56
38
 
B über 300.000 DM
bis 800.000 DM
 
 
 
 
20 – 60
44
9 – 34
22
 
C über 800.000 DM
 
 
 
 
12 – 58
34
3 – 22
12
 
Personenbeförderung mit
Personenkraftfahrzeugen
60220.0
 
 
 
 
 
 
Taxiunternehmen und
60220.0
 
 
 
 
 
 
Mietwagen m. Fahrer
 
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 150.000 DM
 
 
 
 
24 – 62
45
24 – 59
38
 
B über 150.000 DM
 
 
 
 
24 – 62
45
6 – 38
19
 
Busunternehmen
60211.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
60212.0
 
 
 
 
 
 
A bis 500.000 DM
60230.0
 
 
 
21 – 60
36
7 – 39
22
 
B über 500.000 DM
 
 
 
 
19 – 53
33
5 – 26
13
 
Garten- und
Landschaftsbau
01412.2
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 400.000 DM
 
 
76
44 – 82
63
17 – 44
30
14 – 40
26
 
B über 400.000 DM
bis 800.000 DM
 
 
73
37 – 59
49
11 – 33
21
5 – 22
16
 
C über 800.000 DM
 
 
71
32 – 56
44
10 – 24
17
5 – 20
11
 
Gast- und
Speisewirtschaften
 
 
 
 
 
 
 
Gast-, Speise- und
Schankwirtschaften
55301.0
55401.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 400.000 DM
 
150 – 317
213
60 – 76
68
 
30 – 56
43
9 – 33
20
 
B über 400.000 DM
 
150 – 317
213
60 – 76
68
 
30 – 56
43
6 – 23
13
 
Pizzerien
55301.0
 
 
 
 
 
Überwiegend
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
Pizzagerichte
A bis 400.000 DM
 
223 – 376
285
69 – 79
74
 
30 – 59
44
10 – 32
20
und Teigwaren im
B über 400.000 DM
 
223 – 376
285
69 – 79
74
 
30 – 59
44
8 – 26
15
Warenangebot
Cafés
55303.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 400.000 DM
 
178 – 400
257
64 – 80
72
 
28 – 58
44
7 – 30
17
 
B über 400.000 DM
 
178 – 400
257
64 – 80
72
 
28 – 58
44
4 – 20
12
 
Getränke, Ehdl. (auch
Wein und Spirituosen)
52250.0
18 – 52
33
15 – 34
25
 
8 – 23
16
3 – 15
9
 
Glasergewerbe
45442.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 250.000 DM
 
 
68
49 – 75
62
24 – 54
40
17 – 44
30
 
B über 250.000 DM
bis 500.000 DM
 
 
65
37 – 62
48
17 – 40
27
7 – 30
17
 
C über 500.000 DM
 
 
59
29 – 54
41
12 – 34
21
6 – 22
13
 
Glas- und
Gebäudereinigung
74701.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 150.000 DM
 
 
 
61 – 100
83
39 – 73
54
30 – 69
49
 
B über 150.000 DM
bis 300.000 DM
 
 
 
50 – 91
69
28 – 64
45
21 – 53
37
 
C über 300.000 DM
bis 800.000 DM
 
 
 
36 – 60
49
10 – 39
26
6 – 31
19
 
D über 800.000 DM
 
 
 
33 – 64
46
10 – 35
25
3 – 19
11
 
Haushaltswaren aus
Metall- und Kunststoff,
Keramische Erzeugnisse
Glaswaren, Eisen- und
Metallwaren, Ehdl.
52443.0
52444.0
52461.0
52 – 100
72
34 – 50
42
 
19 – 37
28
3 – 21
11
 
Heizungs-, Gas- und
Wasserinstallation,
Klempnerei (Flaschnerei,
Spenglerei)
45331.0
45332.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 DM
 
 
58
37 – 70
52
18 – 46
31
13 – 38
24
 
B über 300.000 DM
bis 800.000 DM
 
 
59
27 – 51
40
11 – 37
21
5 – 27
16
 
C über 800.000 DM
 
 
55
24 – 43
33
9 – 26
17
3 – 20
11
 
Imbissbetriebe
55305.0
117 – 270
163
54 – 73
62
 
26 – 52
40
9 – 33
20
 
Kioske und
Verkaufsstände
55404.0
52260.0
52473.0
52110.0
je nach überwiegendem Warensortiment:
– Nahrungs- und Genussmittel, Ehdl.
– Tabakwaren und Zeitschriften, Ehdl.
Kfz-Einzelhandel
50103.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 1.200.000 DM
 
15 – 82
39
13 – 45
28
 
6 – 28
16
3 – 16
8
 
B über 1.200.000 DM
 
10 – 43
25
9 – 30
20
 
5 – 17
11
1 – 8
4
 
Kfz-Lackiererei
50203.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 DM
 
 
79
53 – 82
67
25 – 59
43
10 – 48
27
 
B über 300.000 DM
bis 600.000 DM
 
 
79
46 – 69
55
20 – 45
31
7 – 31
19
 
C über 600.000 DM
 
 
80
39 – 60
49
17 – 37
26
5 – 25
15
 
Kfz-Reparatur
(ohne Tankstelle,
Garagenvermietung und
Fahrschule)
50201.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 DM
 
 
58
43 – 70
54
22 – 48
36
10 – 38
25
 
B über 200.000 DM
bis 500.000 DM
 
 
56
35 – 58
45
17 – 38
26
8 – 29
18
 
C über 500.000 DM
bis 800.000 DM
 
 
55
30 – 50
39
13 – 32
22
6 – 21
13
 
D über 800.000 DM
 
 
51
22 – 48
36
10 – 27
19
3 – 18
10
 
Kfz-Zubehörhandel
Einzelhandel mit
Kraftwagenteilen und –
zubehör
50303.0
 
 
 
 
 
 
A bis 500.000 DM
 
33 – 138
64
25 – 58
39
 
13 – 36
24
6 – 26
15
 
B über 500.000 DM
 
28 – 75
47
22 – 43
32
 
12 – 30
21
3 – 14
8
 
Kosmetiksalons
93024.0
 
 
 
 
 
 
wirtsch. Umsatz
93042.0
 
 
 
 
 
 
A bis 150.000 DM [1]
 
138 – 733
285
58 – 88
74
 
26 – 66
46
12 – 52
31
 
B über 150.000 DM
 
113 – 488
213
53 – 83
68
 
25 – 54
41
10 – 29
21
 
Kunstgewerbliche
Erzeugnisse,
Geschenkartikel, Ehdl.
52482.0
61 – 194
100
38 – 66
50
 
20 – 50
33
5 – 27
15
 
Lacke, Farben und
sonstiger Anstrichbedarf
sowie Tapeten,
Fußbodenbelag, Ehdl.
52462.0
52481.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 400.000 DM
 
49 – 108
72
33 – 52
42
 
18 – 36
27
7 – 24
15
 
B über 400.000 DM
 
49 – 108
72
33 – 52
42
 
18 – 36
27
3 – 17
9
 
Leder- und
Täschnerwaren, Ehdl.
52432.0
64 – 113
89
39 – 53
47
 
24 – 40
32
4 – 21
12
 
Maler- und
Lackierergewerbe,
Tapezierer
45441.0
45435.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 DM
 
 
84
56 – 91
34 – 69
30 – 65
 
 
 
 
 
76
49
45
 
B über 200.000 DM
bis 400.000 DM
 
 
82
44 – 72
57
18 – 48
32
16 – 43
27
 
C über 400.000 DM
bis 1.000.000 DM
 
 
79
33 – 59
45
13 – 37
23
7 – 26
17
 
D über 1.000.000 DM
 
 
77
31 – 53
41
11 – 28
19
6 – 22
13
 
Möbel und sonstige
Einrichtungsgegenstände,
Ehdl.
52441.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsätze
 
 
 
 
 
 
 
A bis 1.200.000 DM
 
45 – 100
31 – 50
 
14 – 32
3 – 21
 
 
 
67
40
 
23
11
 
B über 1.200.000 DM
 
45 – 100
67
31 – 50
40
 
14 – 32
23
1 – 12
6
 
Nahrungs- und
Genussmittel
verschiedener Art, Ehdl.
52110.0
52272.0
22 – 49
33
18 – 33
25
 
9 – 25
16
2 – 14
7
 
Obst, Gemüse,
Südfrüchte und
Kartoffeln, Ehdl.
52210.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz
 
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 DM
 
33 – 85
54
25 – 46
35
 
14 – 33
24
5 – 27
17
 
B über 300.000 DM
 
33 – 85
54
25 – 46
35
 
14 – 33
24
5 – 19
11
 
Optiker
52484.0
138 – 245
178
58 – 71
64
 
31 – 55
43
10 – 34
21
 
Parfümerien
Ehdl. mit kosmetischen
Erzeugnissen,
Körperpflegemitteln
52331.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 400.000 DM
 
56 – 108
82
36 – 53
45
 
20 – 36
28
6 – 23
14
 
B über 400.000 DM
 
56 – 108
82
36 – 53
45
 
20 – 36
28
2 – 14
8
 
Raumausstatter
(Dekorateur und
Polsterer)
45436.0
52445.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 DM
 
 
62
42 – 76
56
20 – 53
35
10 – 46
27
 
B über 300.000 DM
 
 
55
33 – 50
41
13 – 33
23
7 – 22
14
 
Reformwaren,
(Naturkost) Ehdl.
52271.0
39 – 64
52
28 – 39
34
 
15 – 29
23
3 – 16
9
 
Rundfunk-, Fernseh- und
Phonogeräte sowie Ton-
und Bildträger, Ehdl.
(auch mit Reparaturen und
Ehdl. mit sonstigen
elektrotechnischen
Erzeugnissen in geringem
Umfang)
52452.0
41 – 108
67
29 – 52
40
 
14 – 35
25
3 – 19
10
 
Säge- und Hobelwerke
20100.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 1.000.000 DM
 
 
59
27 – 57
41
10 – 30
19
3 – 23
12
 
B über 1.000.000 DM
 
 
47
23 – 42
32
6 – 21
13
2 – 14
7
 
Schlosserei
28521.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 300.000 DM
 
 
74
44 – 84
62
20 – 58
37
12 – 50
28
 
B über 300.000 DM
bis 600.000 DM
 
 
72
35 – 63
49
15 – 41
28
8 – 35
21
 
C über 600.000 DM
bis 1.000.000 DM
 
 
69
35 – 58
45
12 – 34
23
7 – 26
15
 
D über 1.000.000 DM
 
 
65
29 – 51
39
10 – 29
19
4 – 22
11
 
Schneiderei
(Änderungsschneiderei)
18220.0
 
 
56 – 98
80
32 – 80
59
16 – 64
42
 
Schreib- und
Papierwaren, Schul- und
Büroartikel, Ehdl.
52471.0
32 – 89
54
24 – 47
35
 
14 – 33
23
5 – 19
11
 
Schreinerei, Tischlerei
(Bau- und Möbeltischlerei)
20300.0
36140.0
45420.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 DM
 
 
66
38 – 80
59
17 – 56
36
12 – 47
26
 
B über 200.000 DM
bis 400.000 DM
 
 
62
31 – 61
46
11 – 39
24
6 – 33
18
 
C über 400.000 DM
 
 
59
26 – 49
37
9 – 29
18
4 – 21
12
 
Schuhe und Schuhwaren,
Ehdl.
(auch mit Reparaturen)
52431.0
52 – 100
72
34 – 50
42
 
20 – 38
29
3 – 22
11
 
Schuhmacherei
(auch orthopädische)
52710.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 100.000 DM
 
 
82
71 – 89
80
40 – 72
59
26 – 64
45
 
B über 100.000 DM
bis 200.000 DM
 
 
78
57 – 85
72
38 – 69
54
20 – 54
38
 
C über 200.000 DM
 
 
75
44 – 75
60
28 – 55
42
16 – 43
29
 
Spielhallen und Betrieb
von Spielautomaten
92711.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 500.000 DM
 
 
 
 
10 – 66
37
4 – 34
18
 
B über 500.000 DM
 
 
 
 
18 – 68
43
4 – 31
16
 
Spielwaren, Ehdl.
52486.0
32 – 75
52
24 – 43
34
 
14 – 30
22
3 – 16
9
 
Sport- und Camping-
artikel, Ehdl.
52487.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 500.000 DM
 
43 – 82
61
30 – 45
38
 
16 – 31
23
4 – 22
12
 
B über 500.000 DM
 
43 – 82
61
30 – 45
38
 
16 – 31
23
3 – 15
8
 
Steinbildhauerei und
Steinmetzerei
26701.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 250.000 DM
 
 
67
43 – 74
59
21 – 59
38
14 – 49
30
 
B über 250.000 DM
bis 500.000 DM
 
 
67
41 – 65
53
18 – 44
30
11 – 34
22
 
C über 500.000 DM
 
 
67
36 – 59
47
15 – 38
26
7 – 27
17
 
Stuckateurgewerbe,
Gipserei u. Verputzerei
45410.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 200.000 DM
 
 
84
55 – 97
76
21 – 69
46
19 – 62
41
 
B über 200.000 DM
bis 500.000 DM
 
 
78
39 – 70
55
14 – 47
30
8 – 44
25
 
C über 500.000 DM
 
 
73
27 – 54
41
9 – 31
19
4 – 24
13
 
Tabakwaren und
Zeitschriften, Ehdl.
52260.0
52473.0
15 – 33
22
13 – 25
18
 
8 – 17
12
3 – 12
7
Hinweis auf Tz. 8.1.1
und Tz. 8.4.2 der
Vorbemerkungen
Textilwaren
verschiedener Art und
Oberbekleidung, Ehdl.
52412.0
52421.0
52422.0
52423.0
52424.0
54 – 96
72
35 – 49
42
 
18 – 36
27
3 – 20
10
 
Uhren, Edelmetall- und
Schmuckwaren, Ehdl.
(auch mit Reparaturen)
52485.0
69 – 127
92
42 – 59
51
 
23 – 43
34
5 – 27
15
 
Wäscherei, Heißmangelei
93011.0
93015.0
 
 
 
 
 
Waschmittel sind
Betriebsstoffe (nicht
Material);
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
Löhne sind
A bis 300.000 DM
 
 
 
 
38 – 72
54
8 – 42
24
nicht als Fertigungs
B über 300.000 DM
 
 
 
 
38 – 72
54
6 – 27
15
löhne zu
behandeln.
Zimmerei
(mit Materiallieferung)
45223.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A bis 400.000 DM
 
 
69
37 – 73
53
15 – 43
28
9 – 36
22
 
B über 400.000 DM
 
 
60
26 – 48
37
8 – 26
16
4 – 19
11
 
Zoologischer Bedarf,
lebende Tiere, Ehdl.
52483.0
49 – 113
79
33 – 53
44
 
19 – 39
30
3 – 20
11
Zu Spalte 4:
Bei überwiegendem
Handel mit lebenden
Tieren obere
Rahmenhälfte

Pauschbeträge für den unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für die Kalenderjahre 2000 und 2001

Vorbemerkungen

1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.

2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.

4. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder vom 2. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

6. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
DM
DM
DM
Bäckerei und Konditorei
1.368
312
1.680
Fleischerei
1.308
984
2.292
Gast- und Speisewirtschaften
 
 
 
a) mit Abgabe von kalten Speisen
1.560
1.632
3.192
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.968
2.832
4.800
Getränkeeinzelhandel
0
540
540
Café
1.584
744
2.328
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
804
96
900
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
2.124
696
2.820
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
456
216
672

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2002

Vorbemerkungen

1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.

2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.

4. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder vom 2. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

6. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
EUR
EUR
EUR
Bäckerei und Konditorei
696
156
852
Fleischerei
672
504
1.176
Gast- und Speisewirtschaften
 
 
 
a) mit Abgabe von kalten Speisen
792
840
1.632
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.008
1.452
2.460
Getränkeeinzelhandel
0
276
276
Café
804
384
1.188
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
408
48
456
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.092
360
1.452
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
228
108
336

BMF v. - IV D 2 - S 1544 - 5/02

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2002 I Seite 566
GAAAC-87568

1Bei Handelswarenanteil bis 25 % obere Rahmenhälfte