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FG Baden-Württemberg 17.06.2008 1 K 21/05 , NWB direkt 34/2008 S. 9

Unentgeltliche Abgabe von Handys

Die unentgeltliche Abgabe von Mobilfunkgeräten an Kunden, die einen Mobilfunkvertrag mit einem Mobilfunkunternehmen abgeschlossen haben, ist vom Vermittler des Mobilfunkvertrags als unengeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 UStG zu versteuern, wenn der Abgabe des Geräts keine Gegenleistung des Kunden bzw. des Mobilfunkanbieters zugrunde liegt.

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