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Aufwendungen eines Schulleiters für kleinere Geschenke
Aufwendungen eines Schulleiters für Präsente und Geschenke an Kollegen und Mitarbeiter oder außerhalb der Schule stehende Personen zu Anlässen wie Krankheiten, Geburtstage, Hochzeiten, Weihnachtsfeste, Verabschiedungen, Dienstjubiläen, Begrüßung auswärtiger Schüler und neuer Kollegen und Schuljahresabschlussfeiern, erfolgen zwar zur Förderung des Berufs, sind aber im Wesentlichen durch die gesellschaftliche Stellung des Schulleiters bedingt und deshalb als gemischte Aufwendungen nicht als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften abzugsfähig.