Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits durch das Finanzamt
Das Finanzamt kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Haftungsschuldners unterbrochenen Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids sowohl gegenüber dem Insolvenzverwalter als auch gegenüber dem Schuldner aufnehmen. Im Falle der Aufnahme des Rechtsstreits durch das Finanzamt wandelt sich das ursprüngliche Anfechtungsverfahren in ein Insolvenzfeststellungsverfahren, mit dem gegen den Insolvenzverwalter die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle begehrt werden kann.