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Berufsrecht | Sanierungsbemühungen der Bank für Kunden – kein Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz
Keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung liegt vor, wenn sich eine Bank im Hinblick auf eine beabsichtigte Umschuldung ihres Kunden bei dessen Gläubigern um einen teilweisen Forderungsverzicht bemüht. Im Streitfall teilte die Bank den Gläubigern mit, dass lediglich eine Finanzierung von 35 % aller Verbindlichkeiten möglich sei. Sie bat um Benachrichtigung, ob die Gläubiger einem Vergleich in dieser Größenordnung zustimmten; anderenfalls sei mit einem Insolvenzverfahren mit niedriger Quote zu rechnen. Gegen diese Tätigkeit erwirkte ein Anwaltsverein eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz. Das ) hob die Verfügung auf. Die angegriffene Tätigkeit sei keine erlaubnispflichtige Rechtsdienst...