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Gesellschaftsrecht | Irrtum über Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers
Sofern die Parteien beim Abschluss eines GmbH-Geschäftsführer-Dienstvertrags irrtümlich von einer Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausgehen, kann dieser beiderseitige Irrtum nach seiner Aufdeckung als Störung der Vertragsgrundlage zu qualifizieren sein. Dies hat zur Folge, dass der Geschäftsführer von der GmbH Herausgabe der vom Rentenversicherungsträger an sie erstatteten Arbeitgeberbeiträge verlangen kann, um so die eingetretene Versorgungslücke wieder schließen zu können ( I-17 U 103/07).