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Umwandlungssteuer | Gewinn- bzw. Verlustverrechnung bei Verschmelzung
Nach dem , nv NWB XAAAC-86761, kann bei der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft der von der übertragenden Gesellschaft im Verschmelzungsjahr bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem von der übernehmenden Gesellschaft erwirtschafteten Verlust verrechnet werden. Das gilt auch bei der Gewerbesteuer und auch dann, wenn der steuerliche Übertragungsstichtag vor dem Ende des regulären Wirtschaftsjahres der übertragenden Gesellschaft liegt. Die übertragende und die übernehmende Gesellschaft stellen bis zum Ablauf des steuerlichen Übertragungsstichtags zwei selbständige Rechtsträger dar und sind als solche getrennt zu veranlagen. Die die übertragende Gesellschaft betreffenden Bescheide sind an die übernehme...