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BFH 15.05.2008 IV R 46/05, NWB 34/2008 S. 267

Einkommensteuer | Qualifizierung eines „Darlehenskontos” des Kommanditisten als Kapitalkonto bei gewinnunabhängiger Verzinsung

Bei einem als „Darlehenskonto” bezeichneten Konto eines Kommanditisten, das im Rahmen des sog. Vier-Konten-Modells dazu bestimmt ist, die nicht auf dem Rücklagenkonto verbuchten Gewinnanteile aufzunehmen, kann es sich nach dem NWB RAAAC-86789 auch dann um ein Kapitalkonto i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG handeln, wenn es gewinnunabhängig zu verzinsen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass entweder auf diesem Konto die Verluste der Gesellschaft verbucht werden oder dass das Konto im Fall der Liquidation der Gesellschaft oder des Ausscheidens des Gesellschafters mit einem etwa bestehenden negativen Kapitalkonto zu verrechnen ist. – Anmerkung: Die etwas irreführende Bezeichnung „Zwei- und Vierkontenmodell” hat nichts mit der Abzugsbeschränkung für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (sog. Mehrkontenmodelle...

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