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Bankwesen; | Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe

Die Schlichtungsaufgabe der Deutschen Bundesbank nach § 29 AGBG ist gem. § 7 Schlichtungsstellenverfahrensverordnung i. d. F. der Bek. v. (BGBl 2000 I S. 1279) für die an dessen Schlichtungsverfahren teilnehmenden Kreditinstitute auf den Bundesverband deutscher Banken übertragen worden. Die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe i. d. F. v. ist durch Bescheid des Bundesministeriums der Justiz v. genehmigt worden. Die Verfahrensordnung ist als Anlage 2 der Bek. des BMJ v. (BAnz Nr. 164 v. S. 19141) veröffentlicht worden. Kundenbeschwerden sind an den Ombudsmann beim Bundesverband deutscher Banken, Burgstr. 28, 10178 Berlin, zu richten. Für Beschwerden, die sich gegen eine Hypothekenbank richten und nicht Überweisungen betreffen, wird eine Kundenbeschwerdestel...

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