Besteuerung der Privatnutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden US-amerikanischen Pickup Trucks nach der 1%-Regelung
Leitsatz
1. Auch wenn ein zum Betriebsvermögen gehörender und privat mitgenutzter US-amerikanischer „Pickup Truck” nur zwei reguläre
Sitze, einen Notsitz sowie eine offene Ladefläche hat, ist trotz der nur beschränkten Personenbeförderungsmöglichkeit von
einer nicht unerheblichen privaten Nutzungsmöglichkeit auszugehen, so dass der Wert der Privatnutzung bei fehlender Führung
eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nach der 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) zu ermitteln ist (hier: Geländewagen
der Marke Chevrolet K 1500 Silverado).
2. Die besondere Bauart eines Kraftfahrzeugs kann die Anwendbarkeit der 1%-Regelung nur dann ausnahmsweise ausschließen, wenn
die Nutzung – ungeachtet der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen oder straßenverkehrsrechtlichen Klassifizierung des Fahrzeugs
– zu privaten Zwecken nach der allgemeinen Lebensanschauung als völlig unüblich anzusehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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