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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 4127/04

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Schenkungssteuerliche Beurteilung der Werterhöhung eines Gesellschaftsanteils als mittelbare Folge der Zuwendungen an eine Kapitalgesellschaft

Leitsatz

  1. Bei einer freigebigen Zuwendung an eine GmbH (Kapitalgesellschaft) kann – unabhängig vom Willen des Zuwendenden – „Bedachter” im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nur die GmbH sein. Eine als Folge der Zuwendung an die GmbH eingetretene Erhöhung des Wertes der Gesellschaftsanteile stellt keine Zuwendungen an die Gesellschafter dar (Anschluss an , BStBl. II 1996, 160 und vom II R 16/93, BStBl. II 1996, 454; gegen R 18 Abs. 4 Erbschaftssteuerrichtlinien 2003).

  2. Für eine freigebige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise Vermögen oder Einkommen zuzurechnen ist.

Fundstelle(n):
XAAAC-87117

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 10.06.2008 - 1 K 4127/04

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