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Dividenden deutscher AG an ausländische Kapitalgesellschaft kapitalertragsteuerpflichtig
Ein nach dem DBA-Schweiz zulässiger Einbehalt von Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine schweizerische Kapitalgesellschaft ist europarechtlich nicht zu beanstanden. Die Kapitalertragsteuerpflicht derartiger Dividenden wird auch nicht durch § 8b KStG (Steuerfreiheit von Bezügen bei Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften) ausgeschlossen. Dies hat das FG Baden-Württemberg mit entschieden (Rev. eingelegt, Az. beim ).
I. Sachverhalt
Eine schweizerische Kapitalgesellschaft war an der deutschen A-AG beteiligt. Diese schüttete im Jahr 2002 Dividenden an die Kapitalgesellschaft in der Schweiz aus. Von diesen Dividendenbezügen wurde Kapitalertragsteuer einbehalten. Ein Teil des einbehaltenen Betrags wurde antragsgemäß vom früheren Bundesamt für Finanzen (BfF) an die schweizerische Kapitalgesellschaft nach § 50d Abs. 1 EStG i. V. mit dem DBA-Schweiz erstattet. Die Erstattung des restlichen Betrags verweigerte das BfF jedoch. Nach Ansicht des BfF wird durch diesen nicht erstatteten Betrag der beschränkten Steuerpflicht der schweizerischen Kapitalgesellschaft bzgl. der inländischen Dividenden Rechn...