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Unternehmensteuerreform: Finanzverwaltung veröffentlicht Anwendungsschreiben
Das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder haben drei Anwendungsschreiben zur Unternehmensteuerreform veröffentlicht:
Zur Abzugsbeschränkung für Zinsaufwendungen nach § 4h EStG und § 8a KStG (Zinsschranke, , NWB WAAAC-84534).
Zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG) (, NWB GAAAC-84535).
zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG ( NWB QAAAC-84536).
In den folgenden BBK-Ausgaben werden wir die Anwendungsschreiben näher vorstellen.