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Anforderungen an Vertragsgestaltung bei Arbeitsverträgen unter Angehörigen
Da der Praxisinhaber als Arbeitgeber die objektive Beweislast dafür trägt, dass sein Sohn in seiner Arztpraxis nicht auf einer familiären Grundlage, sondern auf einer steuerlich anzuerkennenden Leistungsaustauschbeziehung tätig geworden ist, können die geltend gemachten Betriebsausgaben steuerlich nicht anerkannt werden, wenn es an einem Nachweis für die vom Sohn tatsächlich geleistete Arbeitszeit fehlt.