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FG Münster 29.04.2008 8 K 3028/05 E, NWB direkt 33/2008 S. 6
Zuordnungs- und Finanzierungsentscheidung des Steuerpflichtigen
Wenngleich die Zuordnungs- und Finanzierungsentscheidung des Steuerpflichtigen für steuerliche Zwecke grundsätzlich zu respektieren ist, ist einer Kaufpreisaufteilung steuerlich nicht zu folgen, wenn diese zu einer unangemessenen wertmäßigen Berücksichtigung einzelner Gebäudeteile führt.