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FG München 28.05.2008 10 K 1426/07, NWB direkt 33/2008 S. 5

Nachträgliche Bildung einer Ansparrücklage zur Kompensation eines Fahndungsmehrergebnisses

Hat ein Bankkaufmann nach drei Jahren sein Gewerbe „Bankberatung und Bankdienstleistung” aufgegeben, eine Vollzeiterwerbstätigkeit als Arbeitnehmer aufgenommen, sein Büro als Absicherung für eine eventuelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der Probezeit beibehalten und im Folgejahr ein neues Gewerbe „Immobilienvermittlung” angemeldet, aber hiermit kaum nennenswerte Umsätze erzielt, und hat er in den Steuererklärungen für die vier betroffenen Veranlagungszeiträume in den Einnahmen-Überschussrechnungen für die gewerblichen Einkünfte keine Ansparrücklagen geltend gemacht, kann er die späteren Steuernachnachforderungen aufgrund von Änderungsbescheiden nach einer Fahndungsprüfung für die vier Veranlagungsjahre nicht durch erstmalig geltend gemachte Ansparrücklagen kompensieren, wenn sic...

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